Abmeldung von Amtswegen

Hallo,

ich habe letze Woche von meinem Arbeitgeber erfahren das diese kein zugriff auf meine Steuerdaten hat. Dann habe ich dies geklärt und erfahren das die Stadt mich von Amtswegen abgemeldet hat. Auch beim Einwohnemeldeamt habe ich angerufen und erfahren, das ich angeblich dort seit über einem 1 Jahr nicht mehr Wohnen soll und keine Post zugestellt werden kann. Festgestellt wurde dies laut Telefon Auskunft über die nicht zustellung des Stimmzettel. Schon recht seltsam?! Dabei bekomme ich noch Post und auch mein Namensschild ist an der Tür bzw am Briefkasten. Zusätzlich erteilte mir das Einwohnemeldeamt mit das ich auch durch rechere nicht aufzufinden wäre. Ich muss noch sagen, das ich Beruflich viel auf Montage bin und wenn nur am Wochenende zu Hause bin und das ich dort nur zur Untermiete wohne ohne einen Mietvertrag. Das Einwohnemeldeamt verlangt nun von mir das ich mich nochmal anmelde und einen Mietvertrag vorlege. Doch ich möchte bzw kann ja meinen Mietvertrag nicht vorlegen. Meine Fragen sind folgende:1. Darf das Einwohnemeldeamt einen Mietvertrag zur Einsicht von mir verlangen ?2. Darf das Amt mich einfach Abmelden ?

LG
Tommy

Hallo,
Auch beim Einwohnemeldeamt habe ich angerufen
und erfahren, das ich angeblich dort seit über einem 1 Jahr
nicht mehr Wohnen soll und keine Post zugestellt werden kann.

Beim Einwohnermeldeamt kann man nicht wohnen.

Hier handelt es sich um eine Abteilung einer Behörde (Gemeindeverwaltung).

Gruß Merger

Das

(3) Die Meldepflichtigen haben der Meldebehörde auf Verlangen die zur
ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben, die
zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen und bei ihr persönlich
zu erscheinen

sind laut Meldegesetz die Befugnisse der Einwohnermeldeämter (unter anderem).

Wenn Sie einen MIetvertrag zum Nachweis des Wohnsitzes fordern,wird man dem nachkommen müssen.

Wenn man viel auf Reisen ist,sollte man seinen Hauptwohnsitz bei Eltern oder Kindern nehmen,so das einem die Post immer erreicht (also von den Verwandten bearbeitet wird).

Sonst gehts gut, ja?
Verlangst du in allen Punkten 100% richtige Formulierungen?

Sonst gehts gut, ja?

Ja - super - danke der Nachfrage!

Verlangst du in allen Punkten 100% richtige Formulierungen?

Diesen Text habe ich mir schon notiert - passt in meine Büttenrede an Fastnacht.

Hallo,
das ist vielleicht unglücklich gelaufen.
Aber Fakt ist, als Beleg gilt der Mietvertrag bzw. Untermietvertrag und die persönliche Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Ist es Erst- oder Zweitwohnsitz? Man sollte auch bei längeren Auswärtsaufenthalten jemanden haben, der die Post bearbeiten kann!
MfG
KKl

Hallo

Festgestellt wurde dies laut Telefon Auskunft über die nicht zustellung des Stimmzettel. Schon recht seltsam?!

Da haben die von der Post offensichtlich die Adresse nicht gefunden. Solche Fehler kommen da schon mal vor. Ich würde mich auf jeden Fall bei der Post beschweren und pro Forma Schadenersatz verlangen.

Oder stand der Name nicht am Briefkasten?

Viele Grüße

Bei welcher Post ? Dazu müsste man ja erst einmal wissen,durch wenn die Kommune ihre Postsendungen zustellen lässt wenn sie es nicht sogar noch durch eigene Bedienstete machen läßt.

Und wofür Schadenersatz ???
siehe Postgesetz

§ 38 Schadensersatzpflicht

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen dieses Gesetz, eine auf Grund
dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung, eine mit einer Lizenz verbundene Auflage
oder eine sonstige Anordnung der Regulierungsbehörde verstößt, ist, sofern die
Rechtsvorschrift, die Auflage oder die Anordnung den Schutz eines anderen bezweckt,
diesem zum Ersatz des durch den Verstoß entstandenen Schadens verpflichtet.

Vorsatz oder Fahrlässigkeit wird man in diesem Falle nicht nachweiswen können,von daher auch kein Schadenersatz.

Bei welcher Post?

Natürlich bei der, die diese Wahlbenachrichtigung hatte.

Vorsatz oder Fahrlässigkeit wird man in diesem Falle nicht nachweiswen können,von daher auch kein Schadenersatz.

Ich hab geschrieben, ich würde mich bei der Post beschweren und pro forma Schadenersatz verlangen. Mit diesem ‚pro forma‘ wollte ich ausdrücken, dass ich das halt tun würde, und dann die Sache aber auf sich beruhen lassen würde. Übrigens würde ich auch mit einem Rechtsanwalt drohen.

Die betroffenen Mitarbeiter werden vermutlich anders auf die Beschwerde reagieren und ihr Verhalten für die Zukunft eher anpassen, als wenn man sich einfach nur so beschwert. - Davon hat man nichts, aber vielleicht ein anderer.

Noch einmal,wofür Schadenersatz ??
Den einschlägigen Paragraphen des Postgesetzes hatte ich dir bereits genannt.

Der Postdienst hat seine Leistung erbracht,da das Schreiben ja wieder beim Absender
(Einwohnermeldeamt) angelangt ist.
Mithin wurde die vom Absender bezahlte Leistung erbracht und als Empfänger hast du in diesem Falle überhaupt keine Ansprüche gegen den Postdienstleister.

Hallo,
da Vertäge (auch Mietverträge) auch dann gültig sind, wenn sie mündlich geschlossen sind, kann eine Vorlage nicht gefordert werden; sehr wohl kann man aber zur Vorlage einer Bescheinigung des Vermieters verlangen, dass man bei ihm wohnt. Die reicht dann für eine amtliche Anmeldung des (Erst-)Wohnsitzes völlig aus (habe ich selbst schon so gehandhabt!).
Normalerweise meldet das Amt niemanden einfach so ab; im Gegenteil gibt es gerade in größeren Städten jede Menge „Karteileichen“, da Leute (z.B. Studenten) wegziehen, ohne sich abzumelden. Eine genaue Nachfrage dürfte sich hier lohnen, vielleicht war da jemand ein wenig zu voreilig.

Frohes Fest

Hans

Hallo Tommy,
wichtig ist, dass Du Dich persönlich im Einwohnermeldeamt vorstellst! Du musst dokumentarisch nachweisen, dass Du unter einer bestimmten Anschrift wohnst. Wenn Du keinen Mietvertrag vorlegen kannst, reicht auch eine eidesstattliche Bescheinigung deines Vermieters, bzw. Dein Vermieter geht mit Dir auf das Meldeamt. Ohne strenge Anmeldegesetze könnte sich z.B. jeder Mensch in X-Orten anmelden und dann Unterstützung fordern. Eine bestimmte Ordung und Diziplin ist meines Erachtens notwendig und richtig.
Schöne Weihnacht und viel Erfolg im kommenden Jahr- wünscht Dir
der Rat