Das kann man so pauschal nicht sagen.
Prinzipiell ist es erst mal so, dass es abhängig vom Zulassungsort ist, denn ein Zulassungsbereich mit einem Buchstaben ist kürzer als einer mit drei Buchstaben. Dann kommt es drauf an, welche kurzen Kombinationen die ZSt von sich aus ausgibt, von ganz kurz (ein Buchstabe und eine Ziffer) bis hin zu „länger“, wenn es getrennte Zulassungsbezirke für Stadt und Landkreis gibt, werden oft bestimmte Gruppen ausgegeben, wohnt man z.B. in der Stadt, dann bekommt man manchmal nur Kombinationen mit zwei Buchstaben, im Landkreis nur mit einem Buchstaben (oder andersherum).
Und wenn man dann mal ein Kennzeichen zugeteilt bekommen hat, dann kann man schauen, welche Abmessungen das Schild dann haben kann. Normalerweise dürfen die ZSten nur Kennzeichen mit Mittelschrift absiegeln, manchen ist das aber auch völlig egal und man erlaubt auch Engschrift, was dann auch wieder ein paar cm ausmachen kann. Du hast also eine extreme Bandbreite, was möglich ist.