Hallo Tatjana,
Der überwiegende Teil sind sicherlich Abnahmemängel. Was ist
jedoch bei den Folgeschäden und Gewährleistungsmängeln?
Grundsätzlich sind alle Mängel, die sich aus/bei der Abnahme ergeben sowie die Mängel, die innerhalb der Garantiefrist auftreten vom Bauträger kostenlos zu beseitigen.
Gesetz des Falles, daß alle Abnahmemängel beseitigt sind muß
ich dann den Restkaufpreis bezahlen. Auch wenn die
Folgeschäden und Gewährleistungsmängel noch nicht beseitigt
sind?
Erst wenn ALLE Mängel aus der Abnahme beseitigt sind, dann ist auch der Restkaufpreis fällig. Mängel die nach der Abnahme entstanden sind und mit der Abnahme nicht in Zusammenhang standen (Beispiel: Abnahmemängel alle am Fesnster - Gewährleistungsmangel tropfender Wasserhahn) berechtigen Dich nicht Geld einzubehalten.
Über einen Teil der Mängel habe ich inzwischen auch eine
letzte Fristsetzung mit Ablehnungsdrohung herausgeschickt.
Sehr gut! Ich sehe, Du weißt schon wie man so eine Sache auch „Wasserdicht“ macht.
Diesen Termin hat der Bauträger leider verstreichen lassen.
Für andere Mängel viel ich ihn aufgrund des Risikos nicht aus
seiner Pflicht entlassen.
Du solltest und darfst ihn auch nicht aus der Pflicht entlassen. Deine Wohnung ist sozusagen „sein Kind“. Der Bauträger ist verpflichtet, die Mängel zu beseitigen.
Sollten die Mängel in einer für Dich absehbaren Zeit nicht
abgestellt werden, oder die Handwerker die Sache nicht in
Griff bekommen, dann melde Dich bitte nochmal. Wir müßten in
diesem Fall dann überwechseln zur Stufe 2 in der
Mängelbeseitigung.
Dies ist leider der Fall. Was verstehst Du unter Stufe 2?
Stufe 2:
so wie Du es oben schon mit einer Fristsetzung mit Mängelandrohung gemacht hast. Hast Du ihn mehrmals aufgefordert die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen und er tut das nicht, kannst Du wie richtigerweise geschehen dem Bauträger eine Ablehnungsandrohung schicken.
Beseitigt er die Mängel immer noch nicht, dann bist Du rechtlich in der Lage die Mängel auf seine Kosten beseitigen zu lassen. Das ist aber für eine Privatfrau ohne Rechtsanwalt nicht zu leisten (auch die Firmen übergeben hier an Rechtsanwalt / Rechtsabteilung.
Ich glaube, daß solltest Du jetzt auch tun. Die Sache scheint langsam ins Kochen zu kommen.
Ich würde Dir also raten, schnellstens nach einem qualifizierten Rechtsanwalt zu suchen, der sich aufs Baurecht versteht. Solche findest Du entweder über die Haus- und Grundbesitzervereine, oder Du erkundigst Dich im Rechtsbrett oder bei verschiedenen Rechtsanwälten in Deiner Gegend.
Ich wünsche Dir noch ein schönes Wochenende und
Hoffe du kannst Deine Wohnung trotzdem genießen.
Kopf hoch, wir schaffen das!
Klaus