Hallo,
vielleicht könnte ihr mir ja weiterhelfen:
ich war beim Oralchirurg, da ich zwei Implantate benötige.
Nun hab ich diesbzgl eine Rechnung erhalten (was ja auch völlig okay ist, ist ja eine Privatleistung) und da wird mir Ä3 eingehende über das gewöhnl. Maß übersteigende Beratung berechnet. mit dem Faktor 2,3.
Hab mir schon gedacht, hää, so eingehend war die Beratung ja auch nicht. Waren vielleicht mal 10 Minuten. Bin nicht mal über die Risiken aufgeklärt worden (hab mich diesbzgl. aber selber schon informiert) und soll dann aber vor der eigentlichen OP den Satz „über die Risiken bin ich ausführlich aufgeklärt worden“ unterschreiben…
Nun ja, um was es eigentlich geht: neben der Ä3 wird da auch noch die Ä1 (Beratung, auch fernmündlich steht dabei) berechnet.
Darf das denn sein?
Ich meine, da wird schon eine außergewöhnliche Beratung berechnet und dann eine „normale Beratung“ = Ä1 auch noch.
Ist dies so richtig? (Irgendwie komm ich mir da etwas abgezockt vor…)
Wär schön wenn mir jemand antworten könnte.
Danke und Grüße
Nina