Abrechnung bzgl. Beratung: Ä1 und Ä3 gleichzeitig

Hallo,
vielleicht könnte ihr mir ja weiterhelfen:
ich war beim Oralchirurg, da ich zwei Implantate benötige.
Nun hab ich diesbzgl eine Rechnung erhalten (was ja auch völlig okay ist, ist ja eine Privatleistung) und da wird mir Ä3 eingehende über das gewöhnl. Maß übersteigende Beratung berechnet. mit dem Faktor 2,3.
Hab mir schon gedacht, hää, so eingehend war die Beratung ja auch nicht. Waren vielleicht mal 10 Minuten. Bin nicht mal über die Risiken aufgeklärt worden (hab mich diesbzgl. aber selber schon informiert) und soll dann aber vor der eigentlichen OP den Satz „über die Risiken bin ich ausführlich aufgeklärt worden“ unterschreiben…

Nun ja, um was es eigentlich geht: neben der Ä3 wird da auch noch die Ä1 (Beratung, auch fernmündlich steht dabei) berechnet.
Darf das denn sein?
Ich meine, da wird schon eine außergewöhnliche Beratung berechnet und dann eine „normale Beratung“ = Ä1 auch noch.
Ist dies so richtig? (Irgendwie komm ich mir da etwas abgezockt vor…)

Wär schön wenn mir jemand antworten könnte.

Danke und Grüße
Nina

Hallo,

die Ä3 geht in Ordnung ab 10 Min. Gespräch

die Ä1 neben der Ä3 in der selben Sitzung ist nicht möglich.

Gruß

Danke für die schnelle Antwort!

Die GOÄ 3 ist übrigens auch neben fast allen anderen GOÄ-Ziffern nicht berechenbar (geht nur neben der 5,6,7,8,800 und 801).

Neben GOZ-Ziffern ist eine Abrechnung allerdings möglich (also aufpassen GOÄ 3 neben GOZ 001 ist o.k.).

Die GOÄ 1 neben der GOÄ 3 am selben Tag ist nur dann möglich, wenn sie nicht in der selben Sitzung stattfindet. Als z.B. Am morgen die GOÄ 3 und am Abend nochmal die GOÄ 1 z.B., weil Du nochmal was telefonisch mit dem Arzt klären willst.

Grüße, Bernhard.

1 Like

Hallo Bernhard,

danke für deine Antwort.
Es war nur ein Termin beim Zahnarzt (also eine Sitzung, eine Uhrzeit.)
Steht auch nur ein Leistungsdatum auf der Rechnung.

Ich hatte dann lediglich nochmal angerufen, nachdem ich den Kostenvoranschlag erhalten hatte
und da Sachen aufgeführt waren (wie z.B. Knochenaufbau) wo der Dr. vorher meinte, dass dies nicht erforderlich ist.
Ich hatte da auch lediglich mit der Helferin am Telefon gesprochen (vielleicht 1 bis 2 Minuten) ein Gespräch direkt mit dem Arzt hat keinesfalls nochmals stattgefunden.
Können die mir mit dieser Ä1 evtl. die Rückfrage bzgl. des Kostenvoranschlags berechnen? Obwohl ich nur mit der Helferin und nie mit dem Arzt gesprochen habe?

Viele Grüße
Nina

Nein können die nicht, weil die Ä1 keine delegierbare Leistung ist und nur abgerechnet werden darf wenn es der Arzt persönlich war.

Gruß

Servus Nina,

am besten führst Du Dir den Inhalt dieses links zu Gemüte, dann weisst Du, was eine zuständige Zahnärztekammer zu dieser Frage meint:

http://www.blzk.de/info/goz/BR6961.HTM

Eine persönliche Bemerkung:

wenn es bereits bei einer Routinehandlung, wie dem parallelen Ansetzen von Ä1 und Ä3 zum ‚Abzock‘-Verdacht kommt, werden nach (oder bei) der Behandlung wohl ähnliche Gedanken erst recht auftauchen. Von Vertrauen kann da wohl keine Rede sein.

Neuer Anlauf?

Gruß

Kai Müller

Danke für eire Antworten, da habt ihr mir schon weitergeholfen.

Vertrauen zu dem eigentlichen Arzt hätte ich schon, nur zu den Arzthelferinnen weniger … und die sind es ja die die Abrechnungen machen.
Der Arzt hatte mir ja auch ganz andere Preis genannt, als die Helferinnen in dem Kostenvoranschlag errechnet hatten – auf meine diesbzgl. Rückfrage meinte dann die Helferin „der Arzt hat ja von den Preisen keine Ahnung“.

Mir geht`s da auch weniger um die nicht ganz 11 EUR, sondern einfach darum, dass mir eine eingehende Beratung Ä3 berechnet wird (obwohl ich die gar nicht so eingehend fand – aber das ist bzgl. des Zeitrahmens anscheinend in Ordnung, wie ich jetzt herausgefunden habe) und dann noch extra eine „normale Beratung“ die Ä1.
Hab auch gestern noch in der Praxis angerufen, weil ich´s einfach wissen sollte und da meinte die Helferin „die dürfen das“, und bei mir wird „wie bei einem Privatpatienten abgerechnet“. (Bin zwar kein direkter Privatpatient, sondern einfach Selbstzahler …).
Und dann meinte die Helferin noch, dass mir dann die Ä1 (oder auch Ä3) nochmal berechnet werden kann, da der eigentliche OP-Termin erst in 6 Wochen geplant ist, und die diese „Beratung“ alle vier Wochen abrechnen dürfen.

Viele Grüße
Nina

Hallo,

Mir geht`s da auch weniger um die nicht ganz 11 EUR, sondern
einfach darum, dass mir eine eingehende Beratung Ä3 berechnet
wird (obwohl ich die gar nicht so eingehend fand – aber das
ist bzgl. des Zeitrahmens anscheinend in Ordnung, wie ich
jetzt herausgefunden habe) und dann noch extra eine „normale
Beratung“ die Ä1.
Hab auch gestern noch in der Praxis angerufen, weil ich´s
einfach wissen sollte und da meinte die Helferin „die dürfen
das“, und bei mir wird „wie bei einem Privatpatienten
abgerechnet“. (Bin zwar kein direkter Privatpatient, sondern
einfach Selbstzahler …).
Und dann meinte die Helferin noch, dass mir dann die Ä1 (oder
auch Ä3) nochmal berechnet werden kann, da der eigentliche
OP-Termin erst in 6 Wochen geplant ist, und die diese
„Beratung“ alle vier Wochen abrechnen dürfen.

Auch wenn die Gute meint das du als Privatpatient behandelt wirst, ist eine Ä1 nur Abrechenbar wenn du den Arzt gesprochen hast, wie erwähnt die Ä1 ist keine delegierbare Leistung, das heißt das es nicht abgerechnet werden darf für das Gespräch mit der Angestellen am Telefon.

GEnausowenig darf es in der Selben Sitzung mit der Ä3 abgerechnet werden Richtlinien der GÖÄ schon gar nicht wenn es nur eine Preisberatung war von der Angestellten. Dafür hast du bestimmt für die Erstellung des Heil- und Kostenplanes bezahlen dürfen.

Alle 4 Wochen nur wenn wirklich eine Behandlung stattgefunden hat durch den Arzt, desshalb nicht einfach so abspeisen lassen mit dieser lächerlichen Begründung die Falsch ist.

Viele Grüße
Nina

Grüße

Danke für`s nochmalige Feed Back.
Ja stimmt, für die Erstellung des Kostenvoranschlags muss ich natürlich auch extra zahlen, steht auch mit auf der Rechnung.

Schönen Sonntag,
Nina