Für ein mehrflächiges CEREC-Inlay wurden mir neben der
eigentlichen GOZ 217x3,5 (zuzügl. diverser Nebenleistungen)
die 801 (Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage) und
517x3,5 (individuelle Abformung) berechnet (insgesamt über
400EUR ohne Labor!). Da mir das überhöht vorkommt, hätte ich 2
Fragen:
Servus Joerg-Thomas,
ich schalte mich auch noch ein, weil ich mir vorstellen kann, dass Du jetzt, nach all den Antworten, weniger weisst als vorher. Ich will mich darauf beschränken, Deine Fragen zu beantworten.
Zur 801: „gelenkbezüglich“ heisst, dass die räumliche Lage des präparierten Zahnes relativ zum Kiefergelenk ermittelt und festgehalten wird. Beim einfachen Hineinbeißem in eine später erhärtende Masse wird ermittelt, wie Zahngruppen des Ober- UND des Unterkiefers zusammentreffen (der Begriff „Quetschbiss“ dafür dürfte bildhaft genug sein). Zur Ermittlung und Übetragung der Gelenkposition wird meist ein ‚Gesichtsbogen‘ verwendet. Der kann so (oder ähnlich) aussehen:
http://www.zahnarzt-gunter-fischer.de/zahnarztpraxis…
Ich behaupte, dass so ein Ding bei Dir nicht verwendet wurde.
Solltest Du mehr wissen wollen, hilft Dir hoffentlich dieser Link:
http://www.google.de/search?hl=de&safe=off&client=op…
Der Computer, der die Schleifvorrichtung des CEREC-Gerätes steuert, hat meines Wissens keine Ahnung vom Vorhandensein eines Gelenks, geschweige denn von seiner individuellen Lage im Raum. Insofern wüsste ich nicht, wo die GOZ 801 ihren Platz im hier spezifischen Leistungsgeschehen hätte.
Zur Abformung „mit individuellem Löffel“ nach 517*3,5
(Begründung „inverter CAD-Abdruck“) hätte ich gerne Meinungen,
ob diese Ziffer für die Abformung mittels CEREC-Kamera
gerechtfertigt ist.
Eine Besonderheit des CEREC-Verfahrens besteht darin, dass ein dreidimensionales virtuelles Abbild des beschliffenen Zahns als Vorlage für die Herstellung der CEREC-Krone (des CEREC-Inlays) dient. Das geschieht mit Hilfe von Bildern, die mit einer intraoralen Kamera erzeugt werden. Gerade die Tatsache, dass hier eben keine ‚Abdrucklöffel‘
http://images.google.de/images?hl=de&safe=off&client…
Verwendung finden, hat IMHO die Akzeptanz dieses Verfahrens bei den Patienten sehr gefördert.
Werden Abform’löffel’, wie sie auf den obigen Bildern zu sehen sind mit Hilfe weiterer Maßnahmen noch auf die individuellen Gegebenheiten eines Patienten zugeschnitten, spricht man (im Gegensatz zum ‚konfektionierten‘) von einem individuellen Löffel. Will man also die GOZ 517 abrechnen, bedarf es eben eines ‚Löffels‘ Das Abfotografieren eines Zahnes und seiner Umgebung als ‚inverten CAD-Abdruck‘ zu bezeichnen, ist phantasievoll, aber IMO unrichtig.
Dein Zahnarzt hätte ohne weiteres (wie es bei Gero schon anklang) sagen können: „ich wende mit dem CEREC-Verfahren Methoden an, die es bei Abfassung und Inkrafttreten der GOZ noch gar nicht gegeben hat. Die Gebührenordnung lässt es zu, in solchen Fällen sog. Amalogpositionen ( die allerdings in der Rechnung als solche zu benennen sind) anzuwenden.“ Ausserdem sind die besonderen Vorgehensweisen des CEREC-Verfahrens auch der Honorarhöhe nach mit der GOZ nicht zutreffend bezeichnet. Lassen Sie uns eine besondere schriftliche Vereinbarung vor Behandlungsbeginn treffen."
Das wäre der korrekte Weg. Für die Überschreitung des 2,3 fach Satzes Begründungen zu verwenden, die mit der Realität nichts zu tun haben ist in der GOZ nicht vorgesehen.
Sorry - das ist lang geworden, aber, es sollte ja schnell gehen
)
Gruß
Kai Müller