Abrechnung CEREC: indiv. Abformung, Registrierung

Für ein mehrflächiges CEREC-Inlay wurden mir neben der eigentlichen GOZ 217x3,5 (zuzügl. diverser Nebenleistungen) die 801 (Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage) und 517x3,5 (individuelle Abformung) berechnet (insgesamt über 400EUR ohne Labor!). Da mir das überhöht vorkommt, hätte ich 2 Fragen:

Zu der GOZ 801 habe ich einen Kommentar gefunden, dass eine Bißnahme im Sinne eines willkürlichen Zubeißens des Patienten mit Füllungsleistung abgegolten ist. Der Kommentar spricht von einem völlig abweichendem Vorgehen bei der Registrierung der gelenkbezüglichen Zentrallage.
Kann jemand bitte kurz den Ablauf der Registrierung nach 801 beschreiben, damit ich die erbrachte Leistung („bitte zubeißen“) richtig einordnen kann.

Zur Abformung „mit individuellem Löffel“ nach 517*3,5 (Begründung „inverter CAD-Abdruck“) hätte ich gerne Meinungen, ob diese Ziffer für die Abformung mittels CEREC-Kamera gerechtfertigt ist.

Vielen Dank für jede Antwort,
Jörg-Thomas

Hallo,

CEREC ist die beste Technologie, die die Zahnmedizin zu bieten hat.
CEREC beinhaltet Comfort für den Patienten, wunderschönen haltbaren zahnähnlichsten Material. Ich trage selber CEREC in Form von Veneers, Inlays und Krone und bin begeistert von dem Verfahren.

Die Anschaffungskosten sind für die Zahnarztpraxis immens.
Das was von den Laborkosten übrig bleibt, wird das Gerät abgestottert (bin nicht auf dem laufenden von den Versionen ob 1 2 oder 3, aber ich hab mal die Zahl 40.000€ gelesen), die wirtschaftlichen Betriebskosten bezahlt und zu den LernFortbildungen müssen die Zahnmediziner ja auch hin. Es sind mehrere Konzerne an den Patientenkosten beteiligt, um mal über den Tellerrand hinauszuschauen.

Ein mehrflächiges Inlay dauert 1-2 Stunden, ist mit diesem Verfahren aber sofort Einsatzfähig und Gesund.

400,-€ Honorar klingt erstmal viel, rechnet sich aber in der Praxis auf. Preisleistungsverhältnis ist aus meiner Sicht Okay. Daher zerpflücke ich jetzt erstmal nicht die GOZ 801. Ich bin bei der Berechung der Position in CEREC nicht 100% firm, hoffe aber trotzdem weitergeholfen zu haben.

Liebe Grüße
Danie

Werbung
Hallo Danie,

bitte vermeide in Zukunft solche undifferenzierten Werbeaussagen. Die Leser von w-w-w gehen davon aus, dass in diesem Brett im wesentlichen Fachleute antworten. Mit Deiner Antwort

CEREC ist die beste Technologie, die die Zahnmedizin zu bieten
hat.
CEREC beinhaltet Comfort für den Patienten, wunderschönen
haltbaren zahnähnlichsten Material. Ich trage selber CEREC in
Form von Veneers, Inlays und Krone und bin begeistert von dem
Verfahren.

disqualifizierst Du Dich nur selber.

Gruß
Gero

Hallo (wird hier gerne gesehen)

Für ein mehrflächiges CEREC-Inlay wurden mir neben der
eigentlichen GOZ 217x3,5 (zuzügl. diverser Nebenleistungen)
die 801 (Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage) und
517x3,5 (individuelle Abformung) berechnet (insgesamt über
400EUR ohne Labor!). Da mir das überhöht vorkommt, hätte ich 2
Fragen:

Bei diesen Positionen gibt es keinerlei Laborrechnungen, nur die Materialkosten.

Zu der GOZ 801 habe ich einen Kommentar gefunden, dass eine
Bißnahme im Sinne eines willkürlichen Zubeißens des Patienten
mit Füllungsleistung abgegolten ist. Der Kommentar spricht von
einem völlig abweichendem Vorgehen bei der Registrierung der
gelenkbezüglichen Zentrallage.
Kann jemand bitte kurz den Ablauf der Registrierung nach 801
beschreiben, damit ich die erbrachte Leistung („bitte
zubeißen“) richtig einordnen kann.

So wie du es beschreibst handelt es sich um einen einfachen Quetschbiss und dieser reicht definitiv nicht aus um die 801 auszulösen.
Das sind die Leistungen die dafür erbracht werden müssen:
* Einpassen von Registrierbehelfen im Mund, z.B. Kunststoffträgerplatte
* Feststellen der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers
* Registrieren der gelenkbezüglichen Unterkiefer-Relation
* Auftragen von verschiedenen Materialien mit Korrekturen
* Kontrollregistrierung
* und/oder Stützstiftregistrierung
* Prüfung auf Übereinstimmung von Registrat/Kontrollregistrat
* Ggf. 3. Zentrikregistrat zur Kontrolle bei Nichtübereinstimmung

Zur Abformung „mit individuellem Löffel“ nach 517*3,5
(Begründung „inverter CAD-Abdruck“) hätte ich gerne Meinungen,
ob diese Ziffer für die Abformung mittels CEREC-Kamera
gerechtfertigt ist.

Ja diese Position ist gerechtfertigt, da es auf sie individuell angepasst wurde und nicht einfach mit einem handelsüblichem 0815 Abdrucklöffel gemacht wurde.

Vielen Dank für jede Antwort,
Jörg-Thomas

Gruß

Hallo Jörg-Thomas,

üblicherweise wird in solchen Fällen vor Behandlungsbeginn ein Kostenvoranschlag erstellt eben um solche „Überraschungen“ zu vermeiden. Wenn diese Positionen vorher mit diesem Steigerungsfaktor auf dem Kostenvoranschlag standen sind Deine Chancen gegen diese Rechnung vorzugehen gering.

Für ein mehrflächiges CEREC-Inlay wurden mir neben der eigentlichen GOZ 217x3,5 (zuzügl. diverser Nebenleistungen) die 801 (Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage) und 517x3,5 (individuelle Abformung) berechnet (insgesamt über 400EUR ohne Labor!). Da mir das überhöht vorkommt, hätte ich 2 Fragen:

Die Notwendigkeit zur Erbringung der Leistung nach GOZ 801 lässt sich bei der Versorgung eines einzelnen Zahnes mit einem dreiflächigen Inlay fachlich nicht nachvollziehen, es sei denn Dein Zahnarzt hätte diese Leistung im Vorfeld der gesamten Behandlung erbracht um zu überprüfen, ob Deine Bißlage in Ordnung ist und ob er in dieser Position ein neues Inlay machen kann. Dann wären allerdings auch noch andere Positionen der 800er Gruppe angefallen, zumindest die Position 800 selber.

Zu der GOZ 801 habe ich einen Kommentar gefunden, dass eine Bißnahme im Sinne eines willkürlichen Zubeißens des Patienten mit Füllungsleistung abgegolten ist. Der Kommentar spricht von einem völlig abweichendem Vorgehen bei der Registrierung der gelenkbezüglichen Zentrallage. Kann jemand bitte kurz den Ablauf der Registrierung nach 801 beschreiben, damit ich die erbrachte Leistung („bitte zubeißen“) richtig einordnen kann.

Mit der Position 801 wird durch unterschiedliche Verfahren überprüft, ob die Unterkieferzähne beim Mundschließen (Zahnkontakt) in der für Dich entspanntesten Position auf die Oberkieferzahnreihe trifft.

Zur Abformung „mit individuellem Löffel“ nach 517*3,5 (Begründung „inverter CAD-Abdruck“) hätte ich gerne Meinungen, ob diese Ziffer für die Abformung mittels CEREC-Kamera gerechtfertigt ist.

In der Position 217 ist die Abformung des Zahnes mit enthalten. Die Begründung des 3,5fachen Satzes beschreibt lediglich was gemacht wurde und nicht wie vorgeschrieben warum ein besonderer Aufwand erforderlich war. Es gibt keine spezielle Gebührenposition für die Abformung mit einer Kamera. Dein Zahnarzt hätte in diesem Fall eine sogenannte Analogposition wählen können. Ohne genaue Kenntnis der Rechnung kann man aber nicht allzuviel zu der Rechtmäßigkeit der Berechnung sagen.

Du hast die Möglichkeit mit Deinem Behandler zu sprechen, die für Dich zuständige Zahnärztekammer um Stellungnahme zu bitten, Dich vor Gericht mit Deinem Behandler auseinander zu setzen oder in Zukunft Dir einen anderen Behandler zu suchen.

Gruß
Gero

Hallo Gero,

verschiedene Fachleute, verschiedene Meinungen. Deine Aussage mit dem undifferenzierten Werbeaussagen kling Lobbyistisch. Ich mache hier keine Werbung, sondern Belege wissenschaftliche Fakten. Und ob ich mich disqualifiziere oder ich mich hier in meinen Anfängen fehlerhaft verhalte, bestimmt doch sicherlich Ramius und wird mich darauf Aufmerksam machen. Ich bin offen für alles, kritik- und lernfähig. Bei dem was ich hier bisher an Antworten gelesen habe, ist es kein Verstoss „persöhnlich“ zu schreiben, mit den Wörtern „ich finde“ und „meiner Meinung nach“.

Besten Gruß
Danie

Hallo Danie,

Ich mache hier keine Werbung, sondern Belege wissenschaftliche
Fakten.

Die habe ich wohl leider überlesen.

Ich bin offen für alles, kritik- und lernfähig.

Das freut mich sehr.

Bei dem was ich hier bisher an Antworten gelesen habe, ist es kein Verstoss „persöhnlich“ zu schreiben, mit den Wörtern „ich finde“ und „meiner Meinung nach“.

wenn Du solche Formulierungen verwendet hättest, hätte ich mit Sicherheit nicht so reagiert. In Deinem Statement ist allerdings weder die Formulierung „ich finde“ noch die Formulierung „meiner Meinung nach“ zu finden.

Gruß
Gero

Hallo Gero,

Überlesen:
Nachlesen soll helfen, das sage ich in Liebe.
Was wissen Sie denn über CEREC, dass Sie der Meinung sind, ich würde hier Werbung machen?

Kritik:
Langer Prozess der mich auch freut.

Formulierungen:
Ich habe in meiner ersten Antwort an den Fragenden geschrieben, dass ich selbst CEREC trage und begeistert bin. Das formuliert „ich finde“ und „meiner Meinung nach“. Habe ich mich zu undeutlich ausgedrückt mit meiner Antwort?

Diese Konversation ist von Ihrer Seite her unprofessionell. Weil mit einer Diskussion hat das hier von Ihren Formulierungen her nichts zu tun. Fragt sich nun was hier disqualifizierend ist.

Beste Grüße
Danie

Visitenkarte lesen, wegen der Qualifikation…owT…

Ja und? Das steht nix von Zahnersatz Quaifikationen oder Schwerpunkten. Somit ist das für ein weiterkommen doch unrelevant. Oder was meinten Sie? Gerade durch eine gute Ausbildung, dachte ich, könnte man Konversationen und Diskussionen abhalten. Wir sind alle nicht perfect, zu Glück gibt es ja solche Seiten im Internet. Aber das befreit jedoch nicht von der Nettiquette.

Betse Grüße
Danie

Du darfst davon ausgehen, dass er für die Fragestellung kompetent genug ist. Vielleicht stöberst du mal ein bißchen in diesem Forum, dann kann man anhand der Antworten schon erkennen, wer „vom Fach“ ist.

LG Kathi

off topic?
Hallo Danie,

reicht Dir als Qualifikation, dass ich selber 6 Jahre CEREC benutzt habe, Mitglied der DGCZ war und dass das Gerät seit einigen Jahren ungenutzt in meiner Praxis steht, weil ich auch die Schattenseiten dieses Verfahrens kennengelernt habe.

Um nicht allzu sehr off topic zu werden, sollten wir hier mit Diskussion besser aufhören.

Gruß
Gero

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Hallo Kathi,

Danke für die Antwort und den Hinweis. Werde ich machen.
Ich möchte hier keine Kompetenz in Frage stellen, aber nicht jeder Zahnarzt ist ein guter Zahnarzt, das sehe ich zum Glück nicht mehr oft.
Jeder Zahnarzt muss die Grundausbildung machen und spezialisiert sich auf ein oder mehrere Gebiete. Das Gebiet, welches hier als Werbung deklariert wird, wird nicht in der Visitenkarte des Anklägers beschrieben. Und nicht jeder Zahnarzt nimmt an den Fortbildungen teil, ist somit nicht auf dem laufenden. Wird denn das nicht gesehen? Warum verpflichten denn jetzt die KZVen die Zahnärzte zu Fortbildungen? Ich möchte doch nur helfen. Stattdessen wird mir hier unterstellt, ich würde mich nicht an die Regeln halten, hallo? Und ich weiß, das geht auch anders, von der Art und Weise her.
Ich muss jetzt zur Arbeit und bin erstmal off.

Liebe Grüße
Danie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Gero,

ja das reicht mir, vielen Dank. Ich durfte die Schattenseiten nicht kennen lernen und bin interessiert an den Mängeln, sofern Sie bestehen oder ob es sich um Geschmackssache handelt.
Schade.

Beste Grüße
Danie

Für ein mehrflächiges CEREC-Inlay wurden mir neben der
eigentlichen GOZ 217x3,5 (zuzügl. diverser Nebenleistungen)
die 801 (Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage) und
517x3,5 (individuelle Abformung) berechnet (insgesamt über
400EUR ohne Labor!). Da mir das überhöht vorkommt, hätte ich 2
Fragen:

Servus Joerg-Thomas,

ich schalte mich auch noch ein, weil ich mir vorstellen kann, dass Du jetzt, nach all den Antworten, weniger weisst als vorher. Ich will mich darauf beschränken, Deine Fragen zu beantworten.

Zur 801: „gelenkbezüglich“ heisst, dass die räumliche Lage des präparierten Zahnes relativ zum Kiefergelenk ermittelt und festgehalten wird. Beim einfachen Hineinbeißem in eine später erhärtende Masse wird ermittelt, wie Zahngruppen des Ober- UND des Unterkiefers zusammentreffen (der Begriff „Quetschbiss“ dafür dürfte bildhaft genug sein). Zur Ermittlung und Übetragung der Gelenkposition wird meist ein ‚Gesichtsbogen‘ verwendet. Der kann so (oder ähnlich) aussehen:

http://www.zahnarzt-gunter-fischer.de/zahnarztpraxis…

Ich behaupte, dass so ein Ding bei Dir nicht verwendet wurde.
Solltest Du mehr wissen wollen, hilft Dir hoffentlich dieser Link:

http://www.google.de/search?hl=de&safe=off&client=op…

Der Computer, der die Schleifvorrichtung des CEREC-Gerätes steuert, hat meines Wissens keine Ahnung vom Vorhandensein eines Gelenks, geschweige denn von seiner individuellen Lage im Raum. Insofern wüsste ich nicht, wo die GOZ 801 ihren Platz im hier spezifischen Leistungsgeschehen hätte.

Zur Abformung „mit individuellem Löffel“ nach 517*3,5
(Begründung „inverter CAD-Abdruck“) hätte ich gerne Meinungen,
ob diese Ziffer für die Abformung mittels CEREC-Kamera
gerechtfertigt ist.

Eine Besonderheit des CEREC-Verfahrens besteht darin, dass ein dreidimensionales virtuelles Abbild des beschliffenen Zahns als Vorlage für die Herstellung der CEREC-Krone (des CEREC-Inlays) dient. Das geschieht mit Hilfe von Bildern, die mit einer intraoralen Kamera erzeugt werden. Gerade die Tatsache, dass hier eben keine ‚Abdrucklöffel‘

http://images.google.de/images?hl=de&safe=off&client…

Verwendung finden, hat IMHO die Akzeptanz dieses Verfahrens bei den Patienten sehr gefördert.

Werden Abform’löffel’, wie sie auf den obigen Bildern zu sehen sind mit Hilfe weiterer Maßnahmen noch auf die individuellen Gegebenheiten eines Patienten zugeschnitten, spricht man (im Gegensatz zum ‚konfektionierten‘) von einem individuellen Löffel. Will man also die GOZ 517 abrechnen, bedarf es eben eines ‚Löffels‘ Das Abfotografieren eines Zahnes und seiner Umgebung als ‚inverten CAD-Abdruck‘ zu bezeichnen, ist phantasievoll, aber IMO unrichtig.

Dein Zahnarzt hätte ohne weiteres (wie es bei Gero schon anklang) sagen können: „ich wende mit dem CEREC-Verfahren Methoden an, die es bei Abfassung und Inkrafttreten der GOZ noch gar nicht gegeben hat. Die Gebührenordnung lässt es zu, in solchen Fällen sog. Amalogpositionen ( die allerdings in der Rechnung als solche zu benennen sind) anzuwenden.“ Ausserdem sind die besonderen Vorgehensweisen des CEREC-Verfahrens auch der Honorarhöhe nach mit der GOZ nicht zutreffend bezeichnet. Lassen Sie uns eine besondere schriftliche Vereinbarung vor Behandlungsbeginn treffen."

Das wäre der korrekte Weg. Für die Überschreitung des 2,3 fach Satzes Begründungen zu verwenden, die mit der Realität nichts zu tun haben ist in der GOZ nicht vorgesehen.

Sorry - das ist lang geworden, aber, es sollte ja schnell gehen :wink:)

Gruß

Kai Müller

Hallo Danie.

Erst mal Hallo bei www. Ich hoffe Du hast Spass hier.

Zu Deinem Artikel:

Die Formulierung
„Cerec ist die beste Techn. die die Zahnm. derzeit zu bieten hat“
ist wirklich etwas unglücklich.
Für einen Leser sieht es so aus, als wärst Du vom Fach und hättest jede Menge Studien darüber gemacht. Es ist ( rein formal) eine Aussage, die Du nicht beweisen kannst.

Es mag sein, dass Du tolle Cerec Versorgungen im Mund hast. Daher auch Deine Begeisterung. Ich finde es gut, wenn Du diese Begeisterung weiter geben möchtest.

Trotzdem wäre ein „meiner Meinung nach“ oder „ich finde, dass“ sicherlich besser gewesen.

Damit wird dem Leser klar, dass es sich um Deine persönliche Meinung handelt. Und nicht um eine Tatsache, die, so wie Du Deine Aussage formuliert hast, allgemeingültigen Charakter hat.

Also. Bleib weiter so enthusiastisch dabei, aber versuche bitte eine Meinung auch als Meinung darzustellen.

Lieben Gruß

Stefan

Hallo Kai,

eigentlich wollte ich mich nicht mehr in die Diskussion einmischen aber nach Deiner Stellungnahme muß ich leider doch kurz widersprechen.

Zur 801: „gelenkbezüglich“ heisst, dass die räumliche Lage des präparierten Zahnes relativ zum Kiefergelenk ermittelt und festgehalten wird. Beim einfachen Hineinbeißem in eine später erhärtende Masse wird ermittelt, wie Zahngruppen des Ober- UND des Unterkiefers zusammentreffen (der Begriff „Quetschbiss“ dafür dürfte bildhaft genug sein).

Ein Quetschbiß erfüllt auf keinen Fall die Anforderungen an die Pos. 801, denn hierbei wird Zahnkontakt zwischen Ober- und Unterkiefer hergestellt. Dieser Zahnkontakt verbietet sich bei der Registrierung der „gelenkbezüglichen“ Zentrallage. Hierbei wird über eine Bißplatte (aus Wachs oder besser Kunststoff) ein Registrat ohne Zahnkontakt zwischen Ober- und Unterkiefer genommen um die Einflüsse der Okklusion auszuschalten. Bei Zahnkontakt während der Bißnahme würde man von einer „zahnbezüglichen“ Registrierung sprechen.

Also, wenn Quetschbiß dann keine Pos. 801

Zur Ermittlung und Übetragung der Gelenkposition wird meist ein ‚Gesichtsbogen‘ verwendet. Der kann so (oder ähnlich) aussehen:

Mit einem Gesichtsbogen wird keineswegs die Gelenkposition ermittelt oder übertragen sondern lediglich die räumliche Anordnung des Oberkiefers im Schädelknochen ermittelt und übertragen. Anzusetzen wäre hierfür die Pos. 802. Die Pos. 801 hat mit der Gesichtsbogenübertragung nichts zu tun.

In allem anderen bin ich wieder ganz Deiner Meinung.

Gruß
Gero

1 Like

Hallo Stefan,

erstmal vielen Dank für die freundliche Begrüßung.
Spass macht es nicht, wenn einige Schreiber Dich gleich ohne Rücksicht auf Verluste bombardieren, weil Sie selbst ein Problem haben. Ich bin nicht perfect aber lernwillig.
Beweise sind Vorhanden in Form von Statistischen Wissenschaftlichen Berichten, auch bei der DGCZ vorzufinden. Und da soll ich meine Meinung als Meinung angeben? Ich bin hier definitiv falsch, weil ich es als Zeit- und Energieverschwendung ansehe. Bleibt mal weiter im Grüppchen und streichelt Euch. Ich werde das so weitergeben.
Eine HelpSite ist was anderes und „das geht“ auch anders. Hinterm Rechner sitzen immer noch Menschen die Gefühle haben. Empathie ist gefragt.
Ich wünsche Dir, lieber Stefan, einen schönen Tag und alles Gute.

Liebe Grüße
Daniela

(„Gott ist mein Richter“)

Hallo Stefan,

Hallo Daniela,

erstmal vielen Dank für die freundliche Begrüßung.
Spass macht es nicht, wenn einige Schreiber Dich gleich ohne
Rücksicht auf Verluste bombardieren, weil Sie selbst ein
Problem haben.

In welcher Hinsicht hat man dich hier bombardiert? Ich habe bis jetzt verfolgen können das du jedes Mal freundlich begrüßt wurdest, keiner hat dich von der Seite angeblöckt oder sonstiges.

Ich bin nicht perfect aber lernwillig.

Schön das du es sagst, dann versuche es doch auch ohne Zickerreien.

Beweise sind Vorhanden in Form von Statistischen
Wissenschaftlichen Berichten, auch bei der DGCZ vorzufinden.
Und da soll ich meine Meinung als Meinung angeben?

Ja natürlich das ist nämlich ein Diskussionsforum, bei dem man zwar auch sehr Sachlich bleibt aber auch die eigene Meinung rein bringen kann.

Ich binhier definitiv falsch, weil ich es als Zeit- und
Energieverschwendung ansehe. Bleibt mal weiter im Grüppchen
und streichelt Euch. Ich werde das so weitergeben.
Eine HelpSite ist was anderes und „das geht“ auch anders.
Hinterm Rechner sitzen immer noch Menschen die Gefühle haben.
Empathie ist gefragt.

Wie du meinst, aber eins kann ich dir sagen, nur weil du dich angegriffen fühlst warum auch immer, kannst es nicht an Sympathie oder Empathie ausmachen den das Internet übermittelt genauso wenig wie das geschriebene einen korrekten Eindruck zum Empfinden.

Den würde ich jetzt nur von dem was du schreibst ausgehen, würde ich meinen du wärst die größte Zicke die es gibt mit einem Problem.

Dies tue ich aber nicht weil ich dich nicht kenne.

Wie dem auch sei… evtl. einen Neustart hier? Wirst sehen so schlimm ist es gar nicht und es wird auch vielen geholfen

Grüße

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Hallo Kai,

eigentlich wollte ich mich nicht mehr in die Diskussion
einmischen aber nach Deiner Stellungnahme muß ich leider doch
kurz widersprechen.

Du hast Recht - es ist mir nicht gelungen zu verdeutlichen, dass ein Quetschbiss eben gerade nix gelenkbezügliches ist

Mit einem Gesichtsbogen wird keineswegs die Gelenkposition
ermittelt oder übertragen sondern lediglich die räumliche
Anordnung des Oberkiefers im Schädelknochen ermittelt und
übertragen. Anzusetzen wäre hierfür die Pos. 802. Die Pos. 801
hat mit der Gesichtsbogenübertragung nichts zu tun.

Auch hier hast Du Recht. Nachdem ich kein Lehrbuch schreiben wollte, habe ich mir den Umstand zu Nutze machen wollen, dass das, was sich die Patienten bei ‚Gnatho‘-Maßnahmen eher merken, der Gesichtsbogen ist. Drei Zentrikregistrate mit ‚beauty-pink‘ prägen sich bei weitem nicht so ein. Man sollte halt hier nicht g’scheit daherreden, wenn die anderen Experten zugucken :wink:)

Danke Dir!

Kai

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