In einer großen Wohnanlage von mehreren Häusern und Eigentümern, die Wohnungen vermieten, befindet sich auch eine Tiefgarage.
Der Strom dieser Tiefgarage wird über die Nebenkosten der Mieter abgerechnet.
Fakt:
-Jeder Stellplatz verfügt über einen eigenen Mietvertrag
-alle Stellplätze sind unabhängig von der Wohnanlage und deren Wohnungen vermietet
-Auch Ortsfremde und Dienstleister sind Mieter der Stellplätze in der TG
DIE FRAGE DAZU: Ist eine Abrechnung der Stromkosten dieser unabhängigen Liegenschaft auf die Mieter der angrenzenden Wohnungen zulässig?
Gefragt wird auf Grund der Benachteiligung: Über die Stellplatzverträge werden keine Nebenkosten eingefordert. Wohnungsmieter ohne Stellplatz zahlen auch; während Stellplatzmieter ohne Wohnung nicht zahlen
Danke für einen Tipp/Verweis in Beachtung dessen, das die TG-Plätze keine festen Bestandteile der Wohnungen sind.