Abrechnung der Wasserkosten von Brunat

Habe meine Abrechnung von Brunata erhalten. Bei der Kontrolle ist mir folgendes aufgefallen:

Bei dem Warm- und Kalttwasserzähler stand
Anfangsstand und Ablesung. Sollte ich nicht wenn ich diese beiden Summen addiere, auf den Zählerstand auf der Uhr kommen? Bei mir ist die Addition höher als der Stand auf der Uhr…
Bei Brunata ist man unfreundlich und sagt man könne das nicht addieren. Wie soll man das sonst kontrollieren. Es gibt ja keine Benachrichtigung, wann abgelesen wird. Es erfolgt elektronisch.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank

Theoretisch.

Mit Uhr meinst du den „Hauptzähler“, der alle Verbräuche zählt? Wie groß ist denn die Abweichung?
Wasserzähler sind zwar geeicht, haben aber trotzdem Toleranzen (bis zu ±5%), mit denen man halt leben muss.

Aber es gibt doch einen festgelegten und dem Mieter bekannten Abrechnungszeitraum?

Gruß,

Kannitverstan

Moin,

hast Du nur eine Uhr? Das müssten doch zwei sein.

Gruß
Ralf

um wie viel denn ?

Angenommen es wird einige Zeit (Wochen) vor Ende der Abrechnungsperiode abgelesen, dann zählt man doch den geschätzten Verbrauch bis zum Stichtag noch dazu.
Den ermittelt man aus dem Durchschnitt des bisherigen Verbrauchs.
Und wenn Du beispielsweise nach dem (unbekannten) Tag der Ablesung weniger verbraucht hättest, dann könnte schon eine Minderdifferenz herauskommen.
Also bei Addition ein falscher Zählerstand = zu wenig angezeigt.

Das spielt aber keine Rolle, bei der nächsten Abrechnung gleicht sich das wieder aus.

grundsätzlich ist dein Gedankengang schon richtig. Anfangstand + Ablesestand = aktueller Zählerstand.
Deine Abrechnung müsste das auch ergeben, Ablesestand - Anfangsstand = Verbrauch.
Unterschiede gibt es durch den geschätzten Verbrauch bis Ende der Abrechnungsperiode.

Wäre Tag der Ablesung auch Ende der Abrechnungsperiode dürfte sich keine Mehr- oder Minderdifferenz auf dem aktuellen Zählerstand ergeben.
Nur die Menge die den Tagen entspricht bis Du die Kontrollablesung machst.

MfG
duck313

Ähm - bei mir rechnet sich das anders:

Ablesestand = aktueller Zählerstand zum Ablesezeitpunkt
Anfangsstand - Ablesestand = Verbrauch

Vielleicht sollte man sich erst mal über die Begriffe einigen?

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Und damit haben sie recht.

Siehe unten.

Nein.

Siehe unten.

Oder oben :slight_smile:

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Schaut halt irgendwo…

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Eher Verbrauch=Ablesestand-Anfangsstand, sonst hast du einen negativen Verbrauch. :stuck_out_tongue:

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Hallo,

Der erste Wert klingt für mich wie entweder der Zählerstand bei Einzug oder nach Tausch des Zählers. Vielleicht ist auch der Zählerstand des Vorjahres gemeint.

Und nun ja, Ablesung, finde ich, ist recht eindeutig der Zählerstand am Tag der Ablösung (wann auch immer der war).

Erscheint mir bei meinen Annahmen oben logisch. Der Zählerstände vom 31.12.2017 und vom 31.12.2018 ergeben zusammen eine völlig unnütze Zahl. Allerdings ergibt Zählerstand 2018 minus Zählerstand 2017 den Verbrauch im Jahr 2018.

Dass der Kontakt unhöflich ist tut mir leid. Aber nach meinem Verstärndnis der Begriffe hat er leider recht.

Du könntest z.B. selbst einmal im Quartal ablesen und die Werte notieren, um eine grobe Tendenz zu erkennen.

Grüße
Pierre

Hmm, normalerweise sollte da nichts geschätzt werden, wenn abgelesen wurde, denn genau das ist doch der Sinn der Ablesung, dass man mit genauen Zahlen rechnen kann.

Vielen Dank es hat sich aufgeklärt :+1:

Doch, doch!

Das ist sogar der Regelfall.

Abgerechnet wird vom Versorger meist das Kalenderjahr vom 01.01. 0:00 Uhr bis 31.12. 24:00 Uhr.
Nur bei elektronischer Ablesung (Fernablesung) ist das machbar.
In der Realität laufen bei uns die Ableser meist so über 2 Wochen durch die Stadt.
Der Wert, mit dem die Rechnung erstellt wird, ist also IMMER ein Schätzwert auf Grundlage der wenige Tage zu spät erfolgten Ablesung. Dies wird auf den Rechnungen auch so deklariert, meist mit einem Kürzel hinter dem Verbrauchswert.

Hmm, ich meine, bei uns erfolgt die Abrechnung passend zur Ablesung. Was geschätzt wird ist manchmal ein Zwischenstand, wenn es zwischendurch Preisänderungen gab.

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OK,
das erscheint mir ungewöhnlich - das heißt aber nichts.
Dann hat im Anschluss der Vermieter die Aufgabe, diese Werte auf das Abrechnungsjahr zu interpolieren.
Das ist im Wesentlichen ein Dreisatz und sollte kein ernstes Problem darstellen.

Wir haben keinen :blush:. Wie das war, als wir zur Miete wohnten, weiß ich nicht mehr. Dass der Vermieter uns damals mit seinem Abrechnungsschlüssel für den Wasserverbrauch (100 % nach Wohnfläche) voll über den Tisch gezogen hat, trage ich ihm auch noch nach 17 Jahren nach!