Abrechnung Direktversicherung

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Abrechnung einer Direktversicherung, da ich mich mit den buchhalterischen Sachen hier nicht so gut auskenne.

Ich habe seit einiger Zeit eine Direktversicherung, die bisher von meinem alten Arbeitgeber wie folgt abgerechnet wurde:

Lohnart 3040 Gehaltsverzicht mtl. mit entsprechender Gegenbuchung auf 4880 BAV, stfr, sv-lfd, zus.Gr

Das war auch so weit ok. Jetzt habe ich den Arbeitgeber gewechselt, der anders abrechnet und mir erheblich weniger netto bleibt, als es bisher der Fall war. Hier wird wie folgt gebucht:

Lohnart 925 Kürzung aus Altersvorsorge, Gegenbuchungen auf 933 Altersvorsorge Barlohnumwandlung pauschal (AN), dazu noch 9031 LSt. pauschal AN und 9033 SolZ. pauschal AN.

Kann mir hier jemand sagen, ob und wo hier der Fehler liegt und wie ich das gegenüber der Buchhaltung begründen kann? Das macht bei mir monatlich knapp 150,-€ netto Unterschied… :frowning:

Danke und Gruß,
Dirk

Herr Hauschulz kann zur Zeit keine Anfragen beantworten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Hallo Dirk,
tut mir echt leid,aber ich kann Dir da nicht weiterhelfen.
Grüße
Hans

Hallo Dirk,

es scheint mir so, dass dein neuer Arbeitgeber die Direktversicherung als alte Direktversicherung nach 40b verbucht hat und somit pauschal versteuert.
Diese Regelung galt für Direktversicherungen vor 2005. Zu diesem Zeitpunkt war die Direktversicherung noch nicht steuerfrei und nur bei jährlicher Zahlung SV-frei.
Wenn dem so ist, sag deinem AG einfach, dass es eine steuer- und sozialversicherungsfreie Direktversicherung nach §3 Nr.63 EstG ist.

Bei weiteren Fragen helfe ich gerne auch per Mail oder Telefon weiter.

Gruß Sven

Hallo Sven,

prima, danke schon mal für die Info und Deine Hilfe! Da die BuHa bei uns nicht weiß, wie lange die Versicherung schon existiert, haben sie das vielleicht so gemacht. Ich gebe es mal so weiter zur Prüfung und melde mich sonst nochmal bei Dir.

Gruß,
Dirk

Hallo Dirk,
um Dir dabei helfen zu können müsste man in Deine Lohnabrechnung blicken können, oder Du teilst mir wirklich alle Beträge mit.
Gerne unter andreas(ät)wurscher.de
LG
Andreas Wurscher

Hallo Leute,

ich habe auch änliches Problem. Ich habe eine Pensionskasse nach 2005 abgeschlossen. Bis jetzt war alles ok. Ich bin gerade aus der Elternzeit wiedergekommen und schon sieht die Abrechnung anders aus. Und zwar:
Ich bekomme 20 € AG Zuschuss st/sv frei und wandel selbst 50 € um. Bis 2009 sah die Abrechnung so aus dass mein Brutto aus meinem normalen Gehalt plus 20 €(AG Zuschuss) bestand. Jetzt besteht mein Brutto aus Bruttogehalt, AG Zuschuss und zusätzlich 50 € (AN Umwandlung) aus. Das Steuer und Sozialversicherungsbrutto ist um 70 € reduziert. Im Nettobereich (gleich nach allen Abzügen zu st/sv) sind wieder die 50 € Umwandlung dazu gerechnet worden und erst ganz unten die 70 € wieder abgezogen.

Ist das wirklich richtig? Mein Problem liegt daran dass ich durch die Gehaltsumwandlung theoretisch mehr Brutto und Netto habe und danach wird z. B. mein Kindergartenbeitrag berechnet. Die Beamtin bei der Behörde wird sich doch nicht jede Abrechnung genau anschauen und die Pensionskassenbeiträge rausrechnen und dann den Elternbeitrag errechnen. Für die zählt doch die erst Summe unter dem Strich. Oder sind die Behörden dazu verpflichtet die Umwandlungssumme tatsächtlich rauszurechnen?

Lieben Dank für die Hilfe
Eva