Abrechnung leasingvertrag nach diebstahl

hallo!

mir wurde mein leasingfahrzeug gestohlen. beim händler stand es für ca. 28.900€ netto(schnäppchen), darauf beruht auch die berechnungsgrundlage des vertrages. die versicherung hat laut gutachter ca. 28.300€ zeitwert ermittelt und an den leasinggeber überwiesen.ich habe bis zur ausserordentlichen kündigung insgesamt 12 mal 600€ netto leasingraten gezahlt. der leasinggeber hat mir nun 900€ „mehrerlösbeteiligung“ angeboten.Sollte ich mich nun damit abfinden? steht mir mehr zu???

Das kommt darauf an, was im Vertrag geregelt wurde. Wie sieht denn die Abrechnung des Vertrages vom Leasinggeber aus? In der Regel, das kann aber von Vertrag zu Vertrag anders geregelt sein, stehen dem Leasingnehmer 25% vom Mehrerlös zu. Dann hängt es auch davon ab, wie hoch der Leasinggeber die Zinsvergütung für die vorzeitige Beendigung des Vertrages angesetzt hat bzw. wie hoch seine Forderung noch war. Als das steht normalerweise in dem Abrechnungsschreiben drin. Alles im allen, läßt sich darauf keine vernünftige Antwort geben.

Hallo,

es ist schwer hier eine vernünftige Antwort zu geben.
Hochgerechnet hast du 7.200 Euro bezahlt. Wenn man dann 600 Euro Wertverlust (was die Versicherung weniger bezahlt als das Fahrzeug mal gekostet hat) und 900 Euro die dir der Leasinggeber anbietet abzieht, verbleiben noch 5700,00 Euro für die Leasinggesellschaft um Zinskosten und Erlös zu decken. Ich würde auch versuchen etwas mehr zu bekommen.
Liebe Grüße Maxi-S

hallo!
danke erst einmal für die raschen antworten, das hilft mir erst einmal ein wenig weiter!
eine detailliertes abrechnungsschreiben habe ich (noch) nicht bekommen, da werde ich noch mal nachhaken.

beste grüße

rein von der Rechnung kann da was nicht ganz stimmen, was steht denn in den leasingbedingungen dazu drinn?

Es entspräche ja mehrere Tausend Euro Zinsen… die Rechnung der Leasingbank würd ich gern mal sehen. #
Genau das würde ich der Leasingbank auch mal vorrechnewn lassen.

Hallo,
um die Frage beantworten zu können müsste ich mehr über die Vertragsart etc. wissen. War die LR € 600 netto oder brutto, war der WB laut Vers netto oder brutto, welche Selbstbeteiligung hat die Vers. abgezogen.
Und was zu verlangen ist, bzw. wie der Vertrag abgerechnet wird sollte aus den AGBs hervorgehen. Auf alle Fälle muss es bei Diebstahlschaden eine reine Nettoabrechnung sein.

MfG
olm

HALLO zurück
Die Frage nach der Mehrerlösbeteiligung lässt sich nur durch eine genaue mathematische Kalkulation ermitteln. Üblicherweise stehen Ihnen 75% des Mehrerlöses zu. 25% behält der Leasinggeber ein.
Es müssen folgende Werte bekannt sein:
Anschaffugnswert (laut Leasingvertrag oder Angebot)
vereinbarte Laufzeit und Leasingrate, kalkulierter Restwert sowie die Restlaufzeit bei Beendigung des Vertrages.
Soweit sich die Verzinsung des Vertrages nicht ermitteln lässt sollte eine marktübliche angenommen werden.
Soweit diese Daten vorliegen lässt sich möglicherweise eine Kalkulation erstellen, aus der die mögliche Mehrerlösbeteiligung hervorgeht.

Beste Grüße

danke für die schnelle antwort!

Es müssen folgende Werte bekannt sein:
Anschaffugnswert (laut Leasingvertrag oder Angebot)

  • 28.991,60€ netto

vereinbarte Laufzeit und Leasingrate, kalkulierter Restwert

-48 Monate á 600,-€ netto incl. 3% Differenzabsicherung
Restwert: 5.918, 87 netto

sowie die Restlaufzeit bei Beendigung des Vertrages.

exakt 12 monate lief der vertrag bis zur ausserordentlichen kündigung.
der vertrag liegt mir spätestens morgen wieder vor da er sich noch bei der versicherung befindet.
beste grüsse!

hallo zurück!

also die daten im detail:

  • leasingvertrag mit restwert über 48 monate
  • keine leasingsonderzahlung bzw. anzahlung
  • 48 Monate á 600,-€ netto = 2,0696 %
  • anschaffungswert 28.991,60€ netto
  • kalkulierter restwert 5.918,87€ netto = 20,416 %
  • wiederbeschaffungswert 28.361,34€ netto
  • selbstbeteiligung 150,-€
  • vertrag wurde nach 12 monaten ausserordentlich gekündigt

vielen dank vorab für ihre mühen
beste grüße!

Die angegebenen Zahlen ergeben eine Verzinsung (zu Vertragsbegin von 8,08% bei vorschüssiger Zahlungsweise (die Raten sind am 1. eines Monats im Voraus fällig).
Bei einer Vertragsablösung wird der Wert der Foderungen zum Zeitpunkt der Auflösung ermittelt.
Die Vertragsablösung erfolgte zum Ende des 12. Monats. Es ist also von 36 Monaten Restlaufzeit auszugehen (a 600,-). Hinzu kommt der Restwert.
Erfolgt eine kleine Zinsgutschrift (z.B. 2%)e ergibt sich ein Ablösebetrag von € 26.557,21
Bei einer höheren Zinsgutschrift (3%) ergibt sich ein Betrag von € 26.093,51
Das ist nun abhängig von der „Kulanz“ des Leasinggebers, b zw des Rifinanzierenden Instituts.
Wenn wir von einem Verwertungserlös (durch die Versicherungsleistung) von € 28.300,- ausgehn, erhalten Sie von der Differenz zum abgezinsten Wert 75%
Das enspricht in unserem ersten Fall (lediglich 2% Zinsgutschrift) € 1.307,25
Veergessen Sie aber nicht, dass der Rest des Fahrzeugs möglicherweise auch noch verwertet werden kann.

Ich würde mich mit € 900,- nicht zufrieden geben.

Beste Grüße

Hallo,

wenn Du das genau wissen möchtest, benötige ich auch die genauen Angaben:

Hast Du etwas Schriftliches erhalten von der LG ?

Gibt es die Nennung eines Barwertes bei Vertragsende ?

Es gibt eine Regelung in der allgemeinen Rechtssprechung, daß der LN mit 75% am Mehrerlös beteiligt wird. Darauf würde ich hinweisen im Gespräch mit der LG.

Wenn Du magst, kannst Du mir die Daten oder auch die Abrechnung schicken. Dann kann ich das Ganze mir genau anschauen.

Viele Grüße
Petra

Hallo,

ganz so einfach lässt sich der Fall so nicht klar entscheiden.

Der Kauf war ein „Schnäppchen“ -> ein Gebrauchtfahrzeug?
Vertragsart -> Km-Leasing?
Buchwert des Objektes?
Es gbt viele Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Ganz grob gesagt, bekommst Du immerhin eine Mehrerlösbeteiligung. Um genaueres zu sagen, müsste ich die Rahmenbedingungen und das Gutachten kennen.

Guten Tag,

der Leasingvertrag stützt sich auf den Nutzen aus dem Fahrzeug. Es schließt nicht den Erwerb ein.
Die Raten können ggf. steuerlich geltend gemacht werden, bitte mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Aufgrund des Diebstahles wird die Gesamtforderung aus den restlichen Raten aufgestellt und mit der Versicherungssumme aufgerechnet, sofern die Versicherung eintritt. Was soll also hier mehr angeboten werden ??

Gruss

AK

Hallo,

ich habe nun ihre Angaben mal durchgerechnet.
Man geht immer von Vertragserfüllung aus. Das heißt von den 48 Monaten fehlen noch 36 x € 600,00 = € 21.600,00 + vereinbarter Restwert € 5918,87 = 27.518,87
Somit wird die Mehrerlösbeteiligung die Ihnen angeboten wurde stimmen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen behilflich sein.

MfG
olm

Ich hoffe ich konnte Ihnen behilflich sein.

das konnten sie! ich danke ihnen und den anderen für ihre rege beteiligung zur beantwortung meiner frage!

ich wünsche geruhsame feiertage und einen guten rutsch ins neue jahr!

viele grüße!

Hallo,

wichtig ist, um welche Art des Leasingvertrages es sich handelt (Financial Lease oder Operate Lease) und wer der Leasingnehmer ist (private Person / Konsument oder juristische Person / Unternehmen).

Ich gehe nund davon aus, dass es sich bei dieser Konstellation um einen Finanzierungsleasingvertrag an Sie als Konsument handelt.

Ausschlagend sind natürlich die AGB´s und das Kleingedruckte. Jedoch handelt es sich beim aushaftenen Betrag um eine Größenordnung von rund 22.000 EURO (wenn die 600 Euro Nettozahlung nur für die Kapitaltilgung bestimmt sind). Wenn nun von der Versicherung 28.300 Euro an den Leasinggeber bezahlt wurden, so wäre der Mehrerlös rund 6.700 Euro.

In diesem Fall ist eine Beteiligung mit NUR 900,-- Euro zu gering (2/3 des Mehrerlöses sollten bei Finanzleasing mit Andienungsrecht das Minimum sein).

Daher sollte abgeklärt werden:

  • was ist in den Rahmenbedingungen vereinbart
  • gibt es einen besonderen rechtlichen Schutz für Konsumenten
  • Welcher Anteil der 600,-- Euro Monatsrate ist für die Kapitaltilgung

lgH

Sorry, dass ich jetzt erst antworte, irgendwie habe ich diese Anfrage wohl überlesen.

Eigentümer des Fahrzeugs ist die Leasinggesellschaft. Ihr steht auch die Leistung aus der Versicherung zu. In den Leasingraten sind natürlich auch Zinsanteile enthalten, die in den ersten Vertragsmonaten sehr hoch sind. Auch sind die Vertragskosten, Verwaltungskosten etc. über die Raten zu decken. Deshalb ist von den gezahlten 7.200,- € nicht mehr viel übrig geblieben. Es wäre sinnvoll gewesen, zum Zeitpunkt des Diebstahls nach einem Ablösewert bei der Gesellschaft zu fragen, um zu überlegen, ob man selber mit der Versicherung abrechnet. Das kann sich manchmal als vorteilhafter erweisen.

Ich würde mal nachfragen, ob es für den Fall, dass man ein neues (anderes) Fahrzeug über diese Gesellschaft least, einen Bonus auf den Neuvertrag gibt. Sonst bleibt nicht viel anderes als diese Mehrerlösbeteiligung vielleicht noch einmal nachzuverhandeln bzw. zu akzeptieren.

Ich hoffe, das konnte ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße
Mikey

Der Leasinggeber ist der Eigentümer - Leasing ist halt Miete - Mehrerlöse stehen dem Verkäufer (Eigentümer ) zu - es sei denn es ist vertraglich etwas anders vereinbart