Abrechnung mit Beihilfe

Ein Heilpraktiker, der in D rechtmässig über viele Jahre praktiziert hat und dessen Rechnungen von der Beihilfe immer bezahlt wurden zieht in die Schweiz.
Können seine Rechnungen nach wie vor bei der deutschen Beihilfe (von deutschen Patienten) eingereicht werden bei der Beihilfe, oder kann die dt. Beihilfe nun die Zahlung verweigern nach: 0846 Aufwendungen, die während eines vorübergehenden privaten Aufenthalts außerhalb Europas entstanden sind, sind nicht beihilfefähig?
Die Patienten fahren extra in die Schweiz zum Behandeln.

Vielen Dank schon im Voraus !

Herzlichst
Martina

Ich glaube nicht. Aber Fragen Sie vielleicht besser die Heilpraktikervereine (auch in der Schweiz vertretbar)!

MfG

TuanLinh

Hallo,
tut mir leid, da bin ich überfragt.
Gruss
Hans-Jürgen Herzog

Am besten bei einem der Landesämter für Besoldung und Versorgung nachfragen. Ist vermutlich auch Ländersache.

Hallo Martina,

leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen.

Gruß Jürgen

Herzlichen Dank für den Tipp. Leider geben die HP-Vereine nur Mitgliedern Auskunft.
LG

Besten Dank - das ist eine gute Idee!
LG

Am besten bei einem der Landesämter für Besoldung und
Versorgung nachfragen. Ist vermutlich auch Ländersache.

Trotzdem Danke - fürs Lesen :smile:

Trotzdem herzlichen Dank fürs Lesen :smile:

Hallo,
tut mir leid, da bin ich überfragt.
Gruss
Hans-Jürgen Herzog

Hallo Martina,
genaues darüber weiss ich auch nicht, aber: Wenn der Beihilfeanspruch für den Patienten trotz Umzug in die Schweiz bestehen bleibt, was davon abhängt, ob er seinen Arbeitgeber gewechselt hat, müssten deine Abrechnungen über die Beihilfe weiter möglich sein.
Lg, Gisela

Hallo Martina,
bitte entschuldige, ich habe gestern deine Frage falsch gelesen: nicht der Patient ist in die Schweiz umgezogen, sondern der Heilpraktiker! In dem Fall würde ich mich direkt bei der örtlichen Beihilfestelle erkundigen, denn das scheint etwas komplizierter zu sein. Viel Erfolg !
LG, Gisela