Zur Beantwortung der Frage guckt man am Besten direkt in die GOÄ. Meist ist die Ziffer selbst ausreichend beschrieben, evt. Ergänzungen finden sich in den zu den jeweiligen Kapiteln einleitenden Texten. In seltenen Fällen reichen diese Infos nicht.
Für deine Frage aber schon:
„4815 Histologische Untersuchung und Begutachtung von Organbiopsien (z. B. Leber, Lunge, Niere, Milz, Knochen, Lymphknoten) unter Anwendung histochemischer oder optischer Sonderverfahren (Elektronen-Interferenz-, Polarisationsmikroskopie)“
Enthaltene Elemente lt. dieser Beschreibung: 1. Histologische Untersuchung, 2. Begutachtung darüber hinaus noch WIE das Ganze statt zu finden hat, nämlich mit den genannten Verfahren.
Also eindeutige Antwort: Die Ziffer kann nicht nur alleine stehen, sondern sie muss sogar alleine stehen (in Bezug auf die Abrechnung des Labors natürlich; heißt: sie darf nicht mit der 02 oder 00 kombiniert werden)