Hallo, kennt sich hier jemand mit der Abrechnung mit Pflegedienst und Betreuungsdienst aus ? Danke
ChatGPT sagt dazu:
Ja, ich kann Ihnen bei Fragen zur Abrechnung mit einem Pflegedienst und Betreuungsdienst behilflich sein. Bitte stellen Sie Ihre Fragen, und ich werde mein Bestes tun, um Ihnen zu helfen. Bitte beachten Sie jedoch, dass ich als KI-Modell keine rechtliche oder finanzielle Beratung anbieten kann und es ratsam ist, professionelle Unterstützung von qualifizierten Fachleuten in Anspruch zu nehmen, wenn es um komplexe rechtliche oder finanzielle Angelegenheiten geht.
Hallo,
kommt auf die konkrete Sachlage an - ich hatte damit von Anfang an (1995) beruflich zu tun.
Gruss
Czauderna
Danke für die Antworten. Es geht darum das ich Pflegegrad 2 habe. Ich habe einen halben Monat ein Pflegedienst in Anspruch genommen und dann gekündigt. Den anderen halben Monat möchte ich den neuen Betreuungsdienst in Anspruch nehmen.
Der Pflegedienst kann normalerweise voll abrechnen mit der Krankenkasse also bis zu 100 %. Der Betreuungsdienst aber nur 60 zu 40 % . Nun Frage ich mich wie das funktioniert und was ich drauf zahlen muss.
Der Pflegedienst hat Kosten von 206 Euro verursacht. Der Betreuungsdienst wird 232 Euro kosten.
Das zweite Anliegen ist, gilt ein Kündigung per Fax als rechtsgültig?
Nochmal vielen Dank
Hallo,
reden wir hier tatsächlich von Pflegeleistungen und zusätzlich von Betreuungsleistung oder, was die Leistungen betrifft lediglich von einem Wechsel von Pflegedienst zu Pflegedienst.
Ich sehe die Sache so -
Bei einem reinen Wechsel des Pflegedienstes kommt es auf die Vertragsbedingungen an, d.h.
was wurde seinerzeit mit dem ersten Pflegedienst vereinbart hinsichtlich de s Umfangs und zeitlichen Zuordnung der Pflegeleistung (Pflege-Sachleistung) und auch der Vertragskündigung.
In der heutigen Zeit dürfte eine Kündigung per FAX oder E-Mail schon gültig sein, wenn es keine Vertragsbedingungen dazu gibt.
Ich kann nur aus meiner Praxis berichten. Für uns als Pflegekasse waren immer die Daten der Leistungserbringung entscheidend, welche dann zur anteiligen Bezahlung durch die Pflegekasse an die jeweiligen Leistungserbringer führte.
Gruss
Czauderna
Es wurde vereinbart das beide sowohl die Haushaltsreinigung übernehmen als auch beim Einkaufen gehen helfen. Die 125 Euro die man zusätzlich abrechnen kann, könnte einer von beiden abrechnen, aber wohl nicht beide zusammen. Das eine ist ein Pflegedienst das andere ein Betreuungsdienst.
Hallo,
ja, in diesem Falle wird die Pflegekasse die beiden Vertragspartner anteilig bezahlen, sodass für diesen Zeitraum für die Pflegekasse am Ende 125,00 € zu Buche schlagen.
Da könnten die 125,00 € schon bis zum Wechsel vom Pflegedienst zum Betreuungsdienst schon tatsächlich verbraucht sein
Wenn dem dann so wäre, muss der/die zu Pflegende die Differenz übernehmen, ggf. vom anteiligen Pflegegeld, wenn Kombinationspflege bewilligt wurde.
Gruss
Czauderna