Leider bin ich schon ein paar Jahre aus dem Bereich Abrechnung raus und habe nun die Möglichkeit bekommen wieder in diesem Bereich zu arbeiten.
Folgender Fall
Pat (Privatpatient): Bekommt einen Stiftaufbau mit Fllg, ZE-Planung
Wie berechne ich dies? Wie würde bzw könnte ich es berechnen wenn es ein parap. Stift ist?
Wie berechne ich einen Stiftaufbau mit Fllg (F1-F4 Mat z.B Ketac Molar) wenn KEINE ZE-Planung erfolgt? Auch hier wenn es ein parapulpärer Stift ist.
Ich würde mich SEHR über die Hilfe der Abrechnungsköniginnen freuen Vielen Dank im Voraus
Hallo,
hiervon habe ich leider überhaupt keine Ahnung und frage mich, wieso ich hier anscheinend als Experte vorgeschlagen werde? Null Plan, nix wissen, nada.
Gruß Peer
Schau mal hier rein : http://www.praxisfit.de/forums/62-praxisfitde-abrechnungsecke, Da findest Du eher was als in diesem Forum.
Viel Glück!
@Bernard_S: da habe ich bereits gefragt un bekomme „leider“ keine klare Antwort
Moin Cathie,
leider kann ich Dir da nicht weiter helfen.
Wenn man Dir nach Jahren der Abwesenheit in diesem Beruf die Möglichkeit einräumt, wieder in diesem Bereich tätig zu werden,solltest Du Dir dringendst hierzu Fachliteratur zum Selbststudium besorgen.
Die zahnärztliche Abrechnung ist wohl der wichtigste und sensibelste Bereich der wirtschaftlichen Führung einer Zahnarztpraxis. Da kann man nicht daher gehen und sich Wissen vielerorts zusammenklauben in der Hoffnung das Richtige gefunden zu haben. Es dürften auch Kurse zu diesem Fachbereich angeboten werden, die zu besuchen, ich dringendst empfehle!!
Im Ausnahmefall kann man sich zu Abrechnungsfragen auch mal von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung beraten lassen.
Deine Vorgehensweise ist nicht unbedingt eine Empfehlung, Dir diesen sensiblen Bereich anzuvertrauen!!!
Hallo,
Der parapulpäre Stift ist in der GOZ 2012 rausgefallen und muss seitdem analog liquidiert werden.
Die intrakanaläre Stiftverankerung entweder 2190 (gegossen) oder 2195 (konfektionierte Schraube oder Glasfaser o.ä.). Konventionelle Zementierung ist mit abgegolten, adhäsive Befestigung über die 2197 ansetzen. Dazu natürlich vor Überkronung die 2180 (Aufbaufüllung). ABER: Stiftverankerung einer definitiven plastischen Füllung ohne ZE-Planung geht NICHT so. Dann ist die Stiftverankerung analog zu berechnen.
Begleitleistungen nicht vergessen 2030,2040 etc.
Ich schließe mich meinem Vorredner an: Mach einen Kurs, am besten mehrtägig, in der neuen GOZ hat sich vieles geändert.
Grüße,
M.