Abrechnung und Recht für MA bei Fortbildung

Moin zusammen,

ich fahre mit 2 meiner Mitarbeiter auf 2 Schulungen. Diese finden jeweils von Donnerstag auf Freitag statt.
Ich habe denen freigestellt mitzukommen, sie müssen nicht.
Hotel inkl. Frühstück, Mittag, Abendessen, sowie An- und Abreise bezahle ich natürlich vollständig.

Wie sieht es aber ansonsten aus.
Da es das erste mal ist, dass ich MA mitnehme bin ich da noch nicht ganz firm drin.

Muss ich denen weitere Dinge bezahlen, kriegen sie eine Sondervergütung oder ähnliches?

Außerdem:
Wie sieht es mit der Arbeitszeit aus? Die Regelarbeitszeit wäre Donnerstags 8 Stunden und Freitags 5 Stunden.
Die Zeiten für die Schulungen sind natürlich länger, vor Allem in Sachen Fahrzeiten.

Muss ich denen nur die Regelarbeitszeit vergüten (was sowieso mein Plan ist, auch wenn ich denen die Schulung als freiwillig angeboten habe) oder muss ich darüber hinaus weitere Stunden bezahlen?
In den Arbeitsverträgen haben wir nichts dazu stehen.

Danke schonmal für die Antworten.

Ich nehme jatzt mal an, dass Du der Firmeninhaber bist.
Zu den Fahrtzeiten gibt´s inzwischen höchstrichterliche Urteile die besagen, dass das keine Arbeitszeit ist es sei denn, dass der/die Betreffenden sich während der Fahrtzeiten mit dienstlichen Belangen beschäftigen.
Und dann gibt´s noch eins vom EuGh:


für Arbeitnehmer ohne gewöhnlichen und festen Arbeitsplatz.
Also da Du deren gesamten Lebensunterhalt für 2 Tage samt Nacht bestreitest, genügt die Entlohnung der Regelarbeitszeit. ramses90

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Moin,

da du die Verpflegung komplett bezahlst, haben die Mitarbeiter kein Anrecht mehr auf Verplegungsmehraufwand (Auslöse, Spesen)!

Soon

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Ja ich bin der Inhaber.

Vielen Dank für die Antwort, das hilft!

Besten Dank!