Es existiert ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen, die Wärmemengenzähler und Wasseruhren werden alle 5 Jahre getauscht und jährlich abgelesen durch einen Fachbetrieb, der dann die Messwerte an den Hausverwalter liefert. Frage: Darf der Hausverwalter dann selbst die Wohnungsabrechnungen bzw. die Aufschlüsselung der Heiz-und Wasserkosten vornehmen? Eine Fremdfirma verlangt dafür etwa 500 Euro, darf der Verwalter dann statt dessen den Betrag verlangen, der dann als umlagefähige Kosten auf die Mieter verteilt wird?
Hallo.
Gegenüber den Mietern sehe ich da kein Problem. Wer der Dienstleister ist, ist für die Abrechnung irrelevant, solange die Abrechnung korrekt geschieht.
Normalerweise sollte(muß aber nicht) die Verwaltung die Abrechnung günstiger machen, damit es auch einen greifbaren Grund gibt, daß die Abrechnung dort durchgeführt wird.
Über die tatsächliche Höhe des Entgeltes für die Abrechnung, sollte es eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und der Verwaltung geben.
Guten Tag,
der Hausverwalter bekommt für jede Wohnung von einem Wärmedienstler eine Aufschlüsselung über die Heiz-und Wasserkosten als Rechnung. Diese Rechnung muss unverändert in die Gesamtabrechnung übernommen werden, natürlich auch die Kosten für die Ablesung und sonstiges.Die gesamte Jahresabrechnung erstellt die Hausverwaltung, mit der Wärmedienstrechnung. Die Wärmedienstrechnung wird in die Heizkostenabrechnung mit integriert (Heizungsbetriebskosten)und sind Umlagefähig. Die Kosten für den Hausverwalter sind nicht umlagefähig.
Eine
Fremdfirma verlangt dafür etwa 500 Euro, darf der Verwalter
dann statt dessen den Betrag verlangen, der dann als
umlagefähige Kosten auf die Mieter verteilt wird?
Wenn er es kann, darf er.
Letztendlich kommt es aber darauf an, was die Mehrheit der Eigentümer will. Die Gemeinschaft kann beschließen, dass eine Fremdfirma diese Arbeit übernimmt, ohne dass der Verwalter etwas dagegen haben könnte.
Wenn ich das richtig interpretiere, dann fallen neben den Kosten der Ablesung auch noch zusätzlich diese Kosten für den Verwalter an? Das wäre schon ein stolzer Preis! Ich verwalte z.B. eine 6-er Einheit, bei der Techem die gesamte Ablesung und Abrechnung macht. Hier entstehen jährliche Kosten von 480 Euro und die beinhalten alles, einschließlich detaillierter Verbrauchsvergleiche für die einzelnen Wohnungen, Analysen usw. Ich kenne ja die Einzelheiten nicht, aber mir scheint, hier wird zu viel Geld für zu wenig Leistung verlangt! Das sollte man mal kontrollieren…
Hallo,
die Verwalterkosten beinhalten die Nebenkostenabrechnung.
Den Eigentümern gegenüber darf er seine Kosten umlegen, aber nicht den Mietern berechnen.
Siehe im Verwaltervertrag nach, was vereinbart ist.
Grüsse aus Völklingen
Hallo,
hier habe ich leider keine Ahnung! Ich habe zuerst mal einen Blick geworfen auf die Heiz- und Wasserkostenabrechnungen meiner eigenen Objekte. Die Bielefelder Firma Techem verlangte 2010/2011 für die „Verbrauchserfassung“ der Heizkosten in einem 6-Parteien-Haus 274,53 Euro inkl. MwSt. Eine andere Firma (Extern, Steinhagen) berechnete in einem 6-Parteien-Haus für die Abrechnung 2011 €178,20 für „Abrechnungskosten HZ“ plus €154,46 für „Miete Messgeräte“. 500 Euro als Vergleichswert scheint dann schon eine ziemlich teure Firma zu sein. Ob der Verwalter das selbst berechnen darf, wenn er es tut, weiß ich nicht - im Zweifelsfalle kann man mal in den Verwaltervertrag gucken, was da drin steht.
Es gibt zwischen den Hausverwaltungen Riesenunterschiede - manche nehmen ein monatliches Verwalterhonorar, bei dem so ziemlich jede Leistung abgedeckt ist oder definieren einen Stundenlohn für zusätzliche nicht abgedeckte Leistungen, andere machen einen riesenlangen Verwaltervertrag mit 1000 Posten und lassen sich außer dem regelmäßig zu zahlenden Hausgeld noch jeden „Pups“ extra bezahlen. (So musste ich z.B. beim Kauf einer Wohnung, die von der Recklinghäuser Firma GMD verwaltet wird, sage und schreibe fast 300 Euro(!) für die „Verwalterzustimmung“ bezahlen (ein vom Notar aufgesetztes Schreiben, unter dem die Hausverwaltung bloß unterschreiben muss plus 2 Autominuten Fahrt zum Notar! - der Notar selbst hat für diesen Akt, bei dem er selbst mit Sicherheit mehr Arbeit aufgewendet hat, 80 Euro genommen)- das war schon gleich eine „nette Begrüßung“ als neuer Eigentümer.) Im Zweifelsfall, falls Sie genug Unterstützer finden können, Angebote anderer Hausverwaltungen einholen und Hausverwaltung abwählen - immerhin verteuert Ihr Verwalter die Nebenkosten der Wohnung und macht sie schlechter vermietbar.
Hallo jogibeh,
das kommt meiner Meinung nach auf eure Verträge mit dem Verwalter an. Wenn er aber die Dienstleistung wie ein externer erbringt steht ihm meines Erachtens natürlich auch ein Honorar dafür zu.
Gruß K.P.M
Hallo jogibeh,
bisher wird dieser Dienst durch eine Firma durchgeführt, sind alle Eigentümer mit dem Vorgehen einverstanden, dann gibt es kein Problem. Ansonsten sollte sich der Hausverwalter dies von seinen Eigentümern schriftlich geben lassen, dann ist es auch kein Problem.
Der hausverwalter handelt im Namen der Eigentümer. Irgendwann ist ja so diese Firma auch beauftragt worden, es geht nur mit Einvernehmen der Eigentümer, oder Beschluß der Eigentümer hierüber. Als TOP aufnehmen, Beschluss fassen, und dann ist alles o.K.
Gruß Eva
Hallo jogibeh,
Die Eigentümer dürfen/können beschliessen, wer die Heizkosten abrechnet. Das kann eine beliebige Person sein, wenn die HeizkostenV 100% beachtet wird.
Aber Achtung! Heizkosten-Fachbetriebe machen sehr oft Ablesefehler! Damit meine ich nicht die Ablesewerte selbst, sondern: sind die Ablesegeräte korrekt montiert (Lage, Wärmekontakt) und bei elektronischen Heizkostenverteiler korrekt programmiert (Leistung Heizkörper in kWh, Korrekturfaktoren aufgrund der Bauweise). Das rücken die Fachfirmen ungern heraus.
Weiter: Ein Eigentümer/Mieter kann seine Verbrauchswerte/Heizkostenanteile nur überprüfen, wenn er alle Ablesewerte kennt. Grund: es werden Kosten verteilt.
Schätzwerte bei einem Eigentümer bedeuten, dass auch alle anderen Eigentümer nur Schätzwerte bekommen.
Hier sind Verwalter meist überfordert oder nur faul, Eigentümer in Versammlungen dumm. Daher sind die meisten Abrechnungen fehlerhaft.
Die Kosten für die Abrechnung sind mit ca. 500€ eher zu hoch. Mit einer Exceltabelle lässt sich das leicht berechnen, Arbeitsaufwand für geschätzte 35 Messgeräte ca. 1 Std. Voraussetzung: Die Berechnungstabelle steht schon. Und: Wenn die Messgeräte angemietet sind, erhöhen sich die Kosten.
Kosten einer Fachfirma und Mietkosten der Geräte dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Gekaufte Messgeräte jedoch nicht! Die Berechnungskosten dürfen nur dann auf Mieter umgelegt werden, wenn sie nicht vom Vermieter/Eigentümer selbst erstellt werden. Natürlich kann im Mietvertrag abweichendes vereinbart werden. Dort nachschauen!
Grüsse mccs
Ganz klare und kurze Antwort von mir und der Hausmann Hausverwaltung:
Wenn die Gemeinschaft es beschließt, kann auch er diese Abrechnung fertigstellen.
Wenn er dafür Geld nimmt, dann bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses der WEG.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Auskünften dienen.
Hier noch ein Link zu einem kostenfreien eBook.
http://www.verwaltungsbeirat-broschuere.de/
Viel Spaß beim Lesen.
Ihr Thorsten Hausmann
Hausmann Hausverwaltung
http://www.Hausmann-Hausverwaltung.de
Hier kann ich nicht weiterhelfen.
Hallo
Diese Fragen kann ich leider nicht beantworten.
MFG
e.jungmann
Hallo jogibeh
Meine Antwort: Diese Reglung muss in einem Mehrheitsbeschluss hinterlegt sein , diese autorisiert ebenfalls dass der Verwalter die dazu nötige Kompetenz hat, und im Verwaltervertrag als Zusatz mit finanziel geregelter Ausgleichszahlung aufgeführt ist. Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiter helfen.
Gruß
Süden78
Hallo jogibeh,
dass die Zähler alle 5 Jahre gewechselt werden ist zwar nicht immer notwendig aber durchaus üblich, damit defekte Zähler erkannt werden.
Unüblich ist es aber, dass eine Fachfirma die Ablesung vornimmt und die Kostenverteilung dann durch den Verwalter erfolgt, denn diese Firmen haben einwandfreie Programme und das nötige Wissen für richtige Abrechnungen. In der Regel teilt der Verwalter die Kostenwerte mit und prüft die fertigen Abrechnungen, das ist auch seine Aufgabe laut Verwaltervertrag. Wenn es umgekehr läuft,
und im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann er zwar für seine Leistung Geld verlangen aber 500,- € für 6 Wohnungen ist haushoch übertrieben. Eine Fachfirma verlangt maximal 100,- € dafür.
Das würde ich mir nicht gefallen lassen und eine entsprechende Änderung anstreben.
Viel Glück und viele Grüße
Hubert