Abrechnung Vollkaskoschaden

Hallo Leute,
nehmen wir an, man rechnet mit seiner Kfz.-Haftpflichtversicherung einen Vollkaskoschaden ab.
Bekommt man da nur die reinen Reparaturkosten bezahlt oder auch die Auslagen, Nutzungsausfall und evtl., Fahrtkosten die man aufwenden muss, weil man nach der Abgabe des Fahrzeugs in der Werkstatt mit dem Taxi oder Bus nach Hause fahren muss und beim Abholen dasselbe dann nochmal?

Danke für jede Antwort

Hallo,

zunächst einmal kann man mit seiner Haftpflichtversicherung keinen Vollkaskoschaden abrechnen.

Die Vollkasko zahlt keine Gebühren, Fahrtkosten oder Nutzungsausfall. (Wobei es heutzutage sicherlich auch hier Ausnahmen gibt)

Ein Ersatzfahrzeug könnte man aber ggf. über die oft (kostenfrei) eingeschlossene „Schutzbriefversicherung“ bekommen.

Gruß
tycoon

Ergänzung:

Die Vollkasko zahlt keine Gebühren, Fahrtkosten oder
Nutzungsausfall. (Wobei es heutzutage sicherlich auch hier
Ausnahmen gibt)

Ausnahmen gibt es, wenn z.B. ein Schadenservice eingeschlossen ist:
Dann wird das Fahrzeug bei Voll- und Teilkasko-Schäden abgeholt;
Während der Reparatur steht ein Ersatzwagen kostenlos zur Verfüngung;
Nach der Reparatur wird das gereinigte Fahrzeug wieder zurückgebracht;
6 Jahre Garantie gibt es für die ausgeführten Reparaturen;
Die Reparatur erfolgt nach Herstellervorgaben und ausschließlich mit Originalteilen. Die Herstellergarnatie bleibt demnach unbeeinflusst.

Also fallen keine Gebühren, Fahrtkosten wie auch Nutzungsausfall an.