Hallo, ich hab mal ne Frage:
Wenn ich mit meiner Ware auf einen Markt gehe, muss ich zuvor eine Inventur machen was habe ich dabei und dann was wurde verkauft?
Bei einer Stückzahl von über 3000 Artikeln kann das ganz schön Zeitaufwendig sein, da ich ja nicht jedem Kunden eine Quittung gebe oder jede Sekunde mir notiere was gerade verkauft wurde und vorallem zu welchem Preis, wenn noch verhandelt wurde.
Wie wird das abgerechnet, wer kann mir da Tips geben?
Bin neu auf dem Gebiet und bin für jeden Tip dankbar.
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Das kommt zuersteinmal darauf an, ob Sie auf einen Flohmarkt gehen oder - mit einem Gewerbeschein - auf einen „regulären Händlermarkt“. Bei dem letztgenannten müssen Sie logischerweise Gewerbesteuer zahlen und diese richtet sich nach Umsatz/Gewinn. Sie müssen also in jedem Fall eine Auflistung der mitgebrachten Waren vorrätig haben und eine Abrechnungsliste der verkauften Ware. Sicher wollen Sie doch auch selbst wissen, was Sie nun tatsächlich verdient haben. Die Frage der Mehrwertsteuer richtet sich nach den verkauften Waren (Lebensmittel? Autoteile? Bücher?). Ich würde mir auch einen Quittungsblock mitnehmen, auf dem für Käufer und Verkäufer Details angegeben werden (wichtig für eventl,. Reklamationen).
Bei einem Flohmarkt können Sie das natürlich ganz nach Belieben handhaben. Aber Vorsicht: Es ist schon vorgekommen, daß Leute vom Gewerbeaufsichtsamt vorbeischauen - wenn Sie dann mehrere Tsd. Artikel ausgelegt haben, könnte das auf jeden Fall als Handel angesehen werden!
Gruß
History55
Das
Es ist tatsächlich so, dass ich vor habe auf einen Händlermarkt mit Gewerbeschein zu gehen. Dann muss ich also eine Vorher- und Nachherinventur machen. Also es soll auf jeden Fall gewerblich sein, kein Privatverkauf oder am Fiskus vorbei. Daher auch meine Frage, damit ich nichts falsch mache. Dann müssen meine Mitarbeiter mit mir Waren zählen… In meinem Falle kann man die Ware mit Schreibwaren vergleichen, viel Kleinkram, dafür aber jede Menge.
Also Ihre Antwort hat mir weitergeholfen, Danke.
Hallo
Eigentlich lautet die Frage, wann findet der Verkauf statt.
Möglichkeit A:
Beim Einladen ins Auto.
Möglichkeit B:
Bei der Übergabe an den Endkunden.
Da wo der Verkauf stattfindet muß die buchalterische Erfassung erfolgen.
A = Anfangs- und Endinventur, Rabatte gehen voll zu Lasten des Kommisionsverkäufers.
B = Registrierkasse oder Kassenbuch mit Einzelaufzeichnung + Quittungsblock
MfG Frank
PS: Eine Registrierkasse scheint mir die billigste Lösung zu sein.