Einen schönen guten Abend zusammen.
Wir haben heute die monatliche Abrechnung der Telekom erhalten.Leider ist dort ein Posten aufgetaucht,der uns garnicht behagt.Die fordern Rückwirkend für 8 Monate die Grundgebühr ein.Laut telefonischer Auskunft eines Telekommitarbeiters hat sich bei denen ein Softwarefehler im Abrechnungssystem eingeschlichen,der die letzten 8 Monate die Grundgebühr nicht mitgerechnet hat.Diese wollen die jetzt natürlich haben.Meine Frage ist nun,hat die Telekom ein Anspruch darauf oder sollten wir doch Glück haben,das diese Forderung nicht berechtigt ist?
Herzlichen Dank schon einmal im vorraus für Eure Hilfe.
LG aus Bremen SchmiddiHB
Hallo,
wurde durch die Telekom eine Leistung erbracht?
Bist du vertraglich zur Bezahlung dieser Leistung verpflichtet?
Siehst Du einen Grund, warum die Forderung der Telekom verjährt sein sollte?
Oder andersherum … durch einen Softwarefehler hat Dein Arbeitgeber Dir die letzten 8 Monate zu wenig Lohn bezahlt. Dieser Fehler ist Dir jetzt erst aufgefallen. Siehst Du einen Grund, auf Dein Geld zu verzichten?
Grüße
Dietmar
Bei so Sachen grundsätzlich nicht nachfragen, sondern einfach zahlen, sonst wird’s sehr schnell sehr teuer.
Oder: Rechtsschutz. Der kümmert sich auch um solche Fragen.
Hallo,
Wir haben heute die monatliche Abrechnung der Telekom
erhalten.Leider ist dort ein Posten aufgetaucht,der uns
garnicht behagt.Die fordern Rückwirkend für 8 Monate die
Grundgebühr ein.Laut telefonischer Auskunft eines
Telekommitarbeiters hat sich bei denen ein Softwarefehler im
Abrechnungssystem eingeschlichen,der die letzten 8 Monate die
Grundgebühr nicht mitgerechnet hat.
die fehlende Grundgebühr ist Dir bei den letzten 8 Rechnungen natürlich nicht aufgefallen?
Diese wollen die jetzt natürlich haben.
Logo.
Meine Frage ist nun,hat die Telekom ein
Anspruch darauf oder sollten wir doch Glück haben,das diese
Forderung nicht berechtigt ist?
Du hast kein Glück, aber Du hast Dich 8mal über eine zu niedrige Rechnung gefreut. Das war doch ein schönes Gefühl, gelle?
Leider zu früh gefreut!
Gruß G
Die Forderung ist bis zu 2 Jahre rückwirkend rechtens