Abrechnungskosten verbrauchsabhängige Heizkosten-Abrechnung

Liebe ExpertInnen,

wie bekannt sind die Abrechnungskosten für eine verbrauchsabhängige Heizkosten-Abrechnung umlagefähig.

Siehe
Heizkosten-V § 7 (2) klickmich „… Kosten der Berechnung, Aufteilung …“
und
BetrKoV § 2 Ziffer 4.a) klickmich „… Kosten der Berechnung und Aufteilung …“

Es gibt ein Mietshaus mit einer zentralen Gas-Heizungsanlage incl. WW. Alle Wohnungen haben Wärmemengenzähler und Warmwasser-Uhren, sodaß sich die Abrechnung mit den Grundrechenarten :wink: erstellen läßt,

Die Frage ist:
Können auch für einen solchen Fall, daß die Abrechnung von einer Privatperson* erstellt wird, Abrechnungskosten umgelegt werden?
*mit Eigentümer weder verwandt noch verschwägert

Gockeln hat mich in dieser Frage nicht weitergebracht und aus den beiden o,g. §§ ist nicht explizit zu entnehmen, daß nur Kosten von gewerblichen Dienstleistern umlagefähig sind.

Wer bitte hat weitergehende Infos, Urteile oder ähnliches parat
oder teilt mir einfach seine Meinung dazu mit?

Danke im voraus.

Gruß
.

Hallo,

die Kosten der Abrechnung usw. sind umlagefähig. Und Ende.

Grenzen findet das natürlich dann, wenn absehbar ist, daß die Kosten nur auf dem Papier entstanden sind und die Konstruktion nur der Krötenwanderung dient.

Gruß
C.

Hi,

danke für Deine Antwort.
Wenigstens eine! Ich hatte jetzt eigentlich mit einem Sturm der Entrüstung gerechnet. Von wegen habgierige Vermieter und so. :wink:

So isses nicht.
Zählerstände liest der Eigentümer selber ab und reicht dann diese und die zugehörigen Kosten zum Abrechnen weiter.
Die Abrechnung wird tatsächlich extern gemacht und es fließt Honorar.

Gruß
.