Abriss Nachbarhaus

Hallo liebe Experten,

unser Nachbarhaus wurde vor 2 Monaten abgerissen. Beide Häuser waren direkt aneinander gebaut, wobei der Vorbesitzer unseres Hauses noch einmal eine separate Innenwand gezogen hat. Leider leben weder unser Vorbesitzer, noch die Vorbesitzer des Nachbarhauses noch, um zu ergründen, ob es immer zwei getrennte Wände gab oder ursprünglich nur eine gemeinsame, welche jetzt im Zuge des Abrisses des Nachbargebäudes entfernt wurde.

Unsere 24er Wand wurde nachdem Abriss unverputzt gelassen und ist somit jeglicher Witterung ausgesetzt. Seitdem dem dringt bei jedem Regen Feuchtigkeit in unser Mauerwerk ein und verursacht inzwischen Schimmel-/Stockflecken.

Das Nachbargrundstück soll wieder bebaut werden, wann damit begonnen wird und wie lange unsere Wand noch frei steht, ist leider unklar.

Ist unser neuer Nachbarn verpflichtet Sicherungsmaßnahmen an unserer Außenwand vorzunehmen? Gerade in Hinblick auf den Winter sollte die schon geschützt werden oder?

Ich danke im Vorraus für Ihre Antworten.

MfG

Hallo,

Baurecht ist nicht überall gleich, daher kann man das ohne das Bundesland zu kennen nicht sagen.

https://www.haus-und-grund-bonn.de/index.php/aktuelles/rechtssprechung/nachbarrecht/420-bgh-urteil-vom-11-02-2011-az-v-zr-137-10

Gruß,
Steve

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Hallo,
was ist fuer Dich eher erreichbar, einen Rechtsanspruch zu suchen und durchzusetzen, oder eine Behelfsfolie an Deine Wand zu tackern?

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Womöglich muss für das Tackern ein Gerüst aufgestellt oder eine Hebebühne angemietet werden. Der Schaden geht also deutlich über die Kosten der Folie hinaus.

Nachbar haftet für Abriss-Schäden an Grenzwand

hi,

wo liest du denn was von Abrissschäden in der Frage?

Die Wand war noch nie Wasserdicht, sie wurde lediglich durch das Haus geschützt.
Es wird in der Frage ja auch bemängelt, dass die Wand unverputzt belassen wurde.

ebenso lautet die Frage, ob der Nachbar die Wand (die generell unbeschädigt scheint) schützen muss.

Was hat dein Link damit zutun?

er sagte auch nichts über Kosten.
Die Ansatz war: was geht schneller.

Und das Mieten einer Bühne und festtackern der Folie um das Haus zu schützen ist allemal die bessere Lösung, als sich monatelang herumzustreiten, wer nun Schuld ist und das Haus solang vergammeln zu lassen.

grüße
lipi

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Da stimme ich dir zu. Ich ging der Frage nach, ob Hertzchen einen Anspruch an den Nachbarn hat. Wenn ja, könnte er/sie/es wohl eine Frist zur Behebung des Schadens setzen und nach erfolglosem Verstreichen selbst tätig werden und die Kosten zurückfordern.

hi,

dann lass mal hören.

Dazu hattest du nur einen fast irrelevanten Linkt gepostet.

grüße
lipi

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Es wäre ja cool, wenn das anwendbare Nachbarschaftsrecht wie in dem verlinkten Urteil (da war es Sachsen Anhalt) eine ganz klare Vorgabe machen würde.

Ein freundlicher Brief an den Nachbarn:
„Hallo Familie Müller, Sie haben sich da tatsächlich geirrt. Schauen Sie mal in das Gesetz hier, es fällt tatsächlich in Ihre Zuständigkeit, die Wand in einen für Außenwände üblichen Zustand zu versetzen.
Jetzt, wo das geklärt ist, könnten wir uns wegen der Details einmal treffen? Wir haben sowieso vor, morgen den Grill anzuwerfen - kommen Sie doch einfach vorbei.“

Lies selbst, Absatz 11:

Auch für die Feuchtigkeitsschäden …

hi,

dachte ich mir.
Da sorgt jedoch ‚etwas‘ nämlich das Loch bzw. die Bodenplatte dafür, dass Wasser eindringt.
Hier geht es um fehlenden Putz. Die Wand ist also selbst schuld.
und es ist seine Wand.

hab ich, ich hab sogar bis zum Ende gelesen. willst du das vielleicht auch mal?

Der Eigentümer einer Grenzwand ist grundsätzlich berechtigt, diese abzureißen. Für eine nach dem Abriss erforderliche Außenisolierung des Nachbargebäudes ist der Eigentümer der Grenzwand nicht verantwortlich. Da eine Grenzwand die Grenze nicht überschreitet, ist sie nämlich keine Grenzanlage. Infolgedessen ist ihr Eigentümer im Verhältnis zu seinem Nachbarn nicht verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Grenzwand zu erhalten.

zu klären wäre natürlich nun, ob die Geschichte mit den 2 Mauern stimmt (halte ich jedoch für sehr unwahrscheinlich) und es eventuell (sehr eventuell) eine mittige Wand auf der Grenze war.

grüße
lipi

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