Abrissgenehmigung oder nicht ?

Hallo,
auf unserem Grundstück in MV LK LWL befindet sich eine alte Scheune (kein Denkmalschutz) aus Holz L:15m B:5m H:6m (ca.), Dacheindeckung Betondachziegel (Spitzdach).
Bj. der Scheune unbekannt, war schon da als wir das Haus gekauft haben.
Mittlerweile sind die Dachziegel brüchig und fallen schon auseinander wenn man sie nur in die Hand nimmt.
Durch eintretenden Regen/Schnee ist einiges an Holz in Mitleidenschaft gezogen worden.
Die Scheune selbst wird größtenteils von Bauklammern zusammen gehalten.
Erhaltung der Scheune würde zu sehr ins Geld gehen, laut Fachfirmen (Zimmerei,Dachdecker) würde ein Abriss billiger kommen.
Wir hätten sowieso vor an stelle der Scheune ein Carport zu setzen.

Braucht es eine Abrissgenehmigung ??

Hallo!

grundsätzlich nicht, wenn das ein freistehendes Gebäude der Klasse 1 (ist es bei den Maßen) ist . Siehe § 61. Abs. 3 der LBO Meck-Pom

Allerdings muss ja die Behörde erst einmal Gelegenheit bekommen, festzustellen, ob es nicht doch unter Denkmalschutzauflagen steht ! Nicht immer weiß das der Besitzer selbst. Auch kann es sich im Laufe der Jahre verändert haben.

Deshalb muss man es sehr wahrscheinlich anzeigen.

MfG
duck313