"Abrufvertrag?"

Ich arbeite bei DHL als Abrufkraft. Ich habe „freiwillig“ unterschreiben müssen, das :
dhl nicht verpflichtet ist, Beschäftigungsangebote zu machen und ich nicht , sie anzunehmen. Und das die Ausgestaltung des Vertrages ausdrücklich „meinen Wunsch“ entspricht auf flexible Arbeitszeiten. Das Arbeitverhältniss ist/ war befristed vom 2.11.- 5.11 2011.Beschäftigung nach §14 abs 1 1 TzBfG . Seitdem habe ich nicht anderes unterschrieben .
Ich arbeite immer noch dort, werde oft 1 Stunde vorher angerufen ob ich arbeiten „möchte“.
Monatliche Arbeitszeit wechselt von 0 - 150 stunden . Durchschnitt ca 40 Stunden im Monat.
Was für ein Beschäftigungsverhältniss ist das überhaupt? Gibt es überhaupt irgendein Recht, was ich habe?
Mit bestem Dank für die Bereitschaft zu helfen
r.Neiden

Hallo,

mir fällt dabei nach deiner Frage der Art des Beschäftigungsverhältnis nur der Begriff Tagelöhner ein.

Grüße

Hallo

das geschilderte Arbeitsverhältnis scheint bei diesem Arbeitgeber und den dazu gehörigen Subunternehmern nicht ungewöhnlich zu sein. Es ist jedenfalls ein Arbeitsverhältnis, dass Sie so nicht weiter aufrecht halten sollten. Es ist auf keinen Fall ein Verhältnis, dass der notwendigen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers entspricht. Aus diesem Grunde besteht durchaus die Möglichkeit Ihren Arbeitgeber abzumahnen. Sie müssen genau formulieren, welche Arbeitsbedingungen Sie wünschen und bis wann diese Bedingungen geschaffen werden sollen. Außerdem sollten Sie auch die notwendigen Konsquenzen die Sie daraus ziehen wollen deutlich beschreiben.

Wenn das viele machen ändert sich vielleicht was. Was allerdings sehr wichtig ist, werden Sie Mitglied in einer Gewerkschaft, das hilft Ihnen und Ihren Kollegen.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl