Absage einer genehmigten Rehabilitationsmaßnahme zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit

Hallo,

ein Arbeitnehmer (AN) hat beim Rentenversicherungsträger (RVT) einen Antrag auf Rehabilitation zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit gestellt.

RVT lehnt ab. AN legt Widerspruch ein RVT genehmigt aufgrund des Widerspruches.

AN wechselt Arbeitsplatz, die Reha ist nicht mehr notwendig. AN will Reha nicht mehr wahrnehmen.

Fragen:

  1. Ist eine einfache Absage iner solchen Rehamaßnahme möglich oder Bedarf es dafür besondere Gründe?
  2. Besteht für AN die Gefahr, dass dieser evtl. Kosten zu tragen hat? Bitte nach Möglichkeit Rechtsgrundlagen angeben.

Danke und vG

D-R

Hallo,
sehe ich nicht ganz so - Natürlich kann man die Reha absagen und solange man kein Krankengeld von der Kasse bekommt bzw. nicht von der Kasse zur Antragstellung aufgefordert wurde, bedarf es keiner besonderen Begründung für die Absage - Kosten bzw. eine Stornogebühr wird nicht erhoben.
Aber ich frage mich auch - wie kann es sein, dass eine Reha per Widerspruch dann doch noch genehmigt wurde und plötzlich nicht mehr notwendig ist ?
Muss ich jetzt auch gesperrt werden ?.
Gruss
Czauderna

Nein, Deine Antwort war ja sachlich, so wie wir die eigentlich alle hier bei WWW geben sollten. Ich bemühe mich in meinen Bereichen zumindestens immer, dass es den Leuten hilft und nicht unsinnige Verwirrung stiftet!

Danke also für de Antwort,hilft weiter!

Im hiesigen Falle, konnte der AN (der nicht ich bin) eine Altersteilzeit antreten. Der Arbeitgeber war ein Autohersteller (mit Stern).

Danke Dir…, sehr gute Antwort!