Hallo,
ein Arbeitnehmer (AN) hat beim Rentenversicherungsträger (RVT) einen Antrag auf Rehabilitation zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit gestellt.
RVT lehnt ab. AN legt Widerspruch ein RVT genehmigt aufgrund des Widerspruches.
AN wechselt Arbeitsplatz, die Reha ist nicht mehr notwendig. AN will Reha nicht mehr wahrnehmen.
Fragen:
- Ist eine einfache Absage iner solchen Rehamaßnahme möglich oder Bedarf es dafür besondere Gründe?
- Besteht für AN die Gefahr, dass dieser evtl. Kosten zu tragen hat? Bitte nach Möglichkeit Rechtsgrundlagen angeben.
Danke und vG
D-R