Hallo,
Wir haben eine Flosstour (Gruppenreise 13 Personen) im März 23 gebucht.
Nun wurde unsere Tour nachmittags am Vortag der geplanten Veranstaltung von Veranstalter storniert mit der Begründung: Hochwasser. Da kann ja leider keiner von uns das Gegenteil beweisen.
Der Veranstalter bietet uns nun einen Gutschein für die bereits im Voraus komplett bezahlte Tour. Dieser ist 4 Jahre gültig.
Leider wohnen wir nicht in der Nähe und es wird schwierig ihn einzulösen.
Können wir das was machen, dass die das Geld zurück zahlen müssen oder haben wir aufgrund höherer Gewalt schlechte Karten? In den AGB’s finde ich nichts.
Nun hoffe ich auf euer Wissen, lieben Dank schon mal
Tina
Wie wäre es mit einigen Details? Z.B. in welchem Land findet die Floßreise statt, in welchem Land sitzt der Veranstalter?
Was sagen die AGBs des Veranstalters bezüglich der Rückerstattung?
Kurz gesagt: alles was ihr wisst. Wir sind hier keine Hellseher.
Alles in Deutschland.
Wie gesagt, in den AGBs finde ich nichts zur Stornierung wegen höherer Gewalt
Dann suche Dir zunächst in Google die aktuellen Wasserstände des Veranstaltungsflusses. Außerdem wäre es interessant, ob die Behörden dort von einem Hochwasser wissen.
Je nachdem, wie diese Infos ausfallen, kannst Du erst mal feststellen, ob Hochwasser tatsächlich existiert oder der Veranstalter Euch einen Bären aufgebunden hat.
Wenn in den AGBs nichts zu dem Thema Rücktritt des Veranstalters steht, greift das Gesetz - da fragst Du dann am Besten einen RA.
Das mit dem Löwen - äh - Bären würde ich nicht daran festmachen, ob tatsächlich Hochwasser war. Es kann sein, dass die Wettervorhersage schlechtes Wetter mit örtlich viel Niederschlag angekündigt hat. Dann können Flüsse sehr schnell sehr stark ansteigen, und Ungeübte überfordern. Und… wir kennen das… am Ende des Tages war dann doch nix mit Regen.
Wir hätten einen Guide dabei gehabt, somit auch für Ungeübte geeignet.
Aber vielen Dank für die Antwort
Lieben Dank für deine Antwort
Müsste nicht hier der Veranstalter den Beweis führen oder wie verhält sich das in dem konkreten Vertragsfall?
Soweit ist es doch noch nicht. Aber wenn man beim Veranstalter rückfragen will, sollte man sich im Vorfeld schlau machen, soweit möglich.
Vielleicht stimmt die Behauptung des Veranstalters. Dann geht es nur noch darum, ob Rückerstattung oder nicht (höhere Gewalt).
Findet Ihr das wirklich soooo dramatisch? Natürlich ist das fürchterlich ärgerlich, wenn man 13 Menschen zu einem Termin und einem coolen (und vermutlich auch finanziell nicht wirklich günstigen) Event zusammenbringt und dann am Nachmittag vorher mit auf den ersten Blick nicht nachvollziehbaren Begründung abgesagt wird. Und natürlich kann die Fragestellerin nachgucken, ob am relevanten Fluss im relevanten Zeitraum ne Hochwasser-Warnung draußen war. Aber hey - was bringt’s?
Ich würde fast meine Omma selig drauf verwetten, dass sich der Touranbieter in irgendeiner Forum die letzte Entscheidung der Durchführung - auch ohne Angabe von (nachvollziehbaren) Gründen - vorbehält. Und wenn der findet, dass diese Tour nicht sicher durchzuführen ist dann sagt er die eben ab. Nochmal: dass das für Euch sehr enttäuschend und ärgerlich ist, ist absolut nachvollziehbar.
Aber sieh’s doch mal umgekehrt: der Touranbieter ist sorglos, düst mit Euch und dem Floss bei ungeeigneten Wasserverhältnissen los und dann passiert was. Das Floss kippt um, Ihr werdet waschlnass, jemand bricht sich das Bein oder es geht total schief und jemand stirbt. Wäre das wirklich besser?
In dem Fall würde ich tatsächlich dem Profi vertrauen und seine umsichtige Entscheidung akzeptieren und versuchen, die Mannschaft halt an nem Ersatztermin wieder zusammen zu kriegen. Ist doch auch ein netter Anlass, sich direkt wieder zu treffen, ne?
Also ich wüßte schon ganz gerne, ob mich jemand veräppelt oder tatsächlich ein realer Grund hinter der Absage des Veranstalters existiert.
Aber sonst volle Zustimmung.
Da würde ich noch mal genau nachsehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Anbieter von Outdoor-Aktivitäten, nichts vorgesehen hat.
„Einen Guide dabei haben“ bedeutet nicht zwangsläufig, dass jeder und jede Ungeübte es machen kann. Was sagt denn der Guide zur Situation?
Grundsätzlich ist das auch unser Ansatz. Wir wohnen jedoch nicht in der Nähe, das macht die Sache etwas schwieriger, z.B. mit einer zusätzlichen Übernachtung und weiteren Kosten.
Soweit ich das verstanden habe, geht es nicht um eine Veranstaltung, die morgen oder übermorgen stattfinden sollte und soweit, dass der Wetterbericht ein, zwei Wochen im Voraus tagesgenau Hochwasser ankündigen kann, sind unsere Wetterfrösche noch nicht.
Hast du falsch verstanden:
Absage wegen höherer Gewalt, Rückerstattung der Zahlung nach § 326 BGB, denke ich.
Ein Gutschein muss nicht akzeptiert werden.
(Ihr erinnert euch an die Sonderregelung während Corona, wo der Gesetzgeber extra das Akzeptieren von Gutscheinen vorgeschrieben hatte?)
Hmm, dort steht am Ende aber ein
Amtlicher Hinweis:
Diese Vorschrift dient auch der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12).
Ob das Wörtchen auch bedeuten kann, dass der Paragraf nicht nur mit dem Verbrauchsgüterkauf zu tun hat, weiß ich allerdings nicht.
Nicht ganz: