Absage trotz schriftlicher zusage

Hallo an alle,

Vorab erstmal habe seit mitte letzten jahres die mittlere reife.Falls es wichtig sein sollte!
Letztes Jahr März hatte ich ein (schon das zweite) 4wöchiges praktikum in einem heim,habe mich dort dann auch direkt für die ausbildung (1.9) beworben.Mein Chef hat mir mündlich schon zugesagt habe dann aber bis ende juli nichts von ihm gehört bis ich dann angerufen habe und er sagte „Das wird wohl nichts war schon etwas spät mit der bewerbung aber nächstes jahr klappt es“.Hab mir gedacht nagut bewirbst du dich fürs jahr 2010 und machst dort so lange ein bezahltes Jahrespraktikum.
Hab ich dann auch (bin immernoch dabei). In meinem jetzigen praktikanten vertrag steht auch drin „Grund der Befristung , beginn einer ausbildung zur XXX“!
Also habe ich es doch jetzt schriftlich das ich die Ausbildung bekomme oder nicht?
Heute sagte er wir machen nächste woche ein gespräch da sich ja noch 4andere bewerben und sie nur einen nehmen können.
Ist er nicht eigentlich jetzt dazu Verpflichtet mir die ausbildung zugeben da ich es ja schriftlich UND mündlich habe.

Ein bekannter von mir sagt wenn er es nicht tut habe ich ein recht darauf das jahr komplett bezahlt zu bekommen (volles gehalt einer ausgebildeten) also falls nich soll ich zum Anwalt gehen und eine klage einreichen!!!
Weiß einer von euch ob es stimmt und/oder was man jetzt machen kann???
Wäre über Antoworten sehr erfreut… Danke

Hallo Marounes,
Aus österreichischer Sicht kenne ich den deutschen rechtlichen Kontext nicht ganz so gut, da könnte dann einiges in einem andern Licht erscheinen. Aber gurndsätzlich:

  1. Was soll die konkrete Rechtsgrundlage dafür sein, dass es zwischen dem Versprechen eines Ausbildungsvertrages und dem Entgelt für das Jahrespraktikum irgend einen Zusammenhang gibt?

  2. Eine Ausbildung ist Dir schriftlich sicher nicht versprochen worden. Mit der Nennung einer Ausbildung als Befristungsgrund im Praktikumsvertrag wurde noch keine gültige Zusage zu einem Ausbildungsvertrag gegeben.

  3. Anspruch auf volles Gehalt hast Du möglicherweise, aber nicht auf das einer ausgebildeten Kraft sondern einer nicht ausgebildeten Kraft.

  4. Brauchbare Rechtsauskünfte kann Dir sicher Deine zuständige Gewerkschaft geben, ich nehme an, das ist die VIDA. Sofern Du Mitglied bist.

Liebe Grüße
Christian

Hallo!
Ich wurde als Experte ausgewählt und habe leider nicht auf die Anfrage reagiert. Das tut mir leid, ich hatte durch Anbieterwechsel viel Ärger und eine Zeit lang kein Internet. Wenn die Anfrage noch aktuell ist bitte einfach nochmal kurz melden…freundliche Grüße und Alles Gute
Rabea

Hallo ertmal,
wie es in deinem Praktikum schon steht.
Du, beginnst eine Ausbildung.
Wenn ich es richtig vertehe!
1.Hast du einen Ausbildungsvertrag
2.Vermutlich nein.
3.So wie Du schreibst bgreinnst Du nur eine.
4. Es sagt nichts aus was, wo,als was, usw.
denke Du hasr da schlechte Karten.