Abschaffung von parlamentarischen Staatssekretären

Hallo,

vorweg: ich finde die Aussage, um die es mir geht, nirgends im Netz. Ich habe sie aber gerade eben im Radio (HR-Info) gehört. Es geht mir nicht um die eigentliche Abschaffung, das Für und Wider mögen andere diskutieren. Mehr eine Grundsatzfrage.

Die AfD hat den Antrag eingebracht. Ein AfD-Sprecher hat als eine der Begründungen genannt, dass das Amt des parlamentarischen Staatssekretärs gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstoße, da dort ein Parlementarier (dessen Funktion es ist, die Regierung zu kontrollieren) für ein Ministerium, also für die Regierung arbeitet.

Wenn diese Argumentation stimmt, verstößt dann nicht jeder Minister, der auch Parlamentarier ist, gegen dieses Prinzip? Müsste man in der Konsequenz das Kabinett dann nur aus Nicht-Parlamentariern rekrutieren, inklusive des Kanzlers/der Kanzlerin? Wogegen ich ganz entschieden wäre, denn wofür wähle ich dann? Nur für das Parlament, aber die Weichensteller in den Ministerien werden außer-parlamentarisch ernannt?

Grüße
Siboniwe

Ja, jeder Minister, der auch Parlamentarier ist, verstößt gegen das Prinzip der Gewaltenteilung.
Allerdings verstößt er nicht gegen die Bestimmungen des Grundgesetzes, das eben keine strikte Form der Gewaltenteilung in dieser Frage vorsieht:

Diese Konsequenz sehe ich nicht:

  1. Der Bundesminister kann, muss aber nicht Mitglied des Bundestags sein (=> Gewaltenteilung prinzipiell umsetzbar)
    Der Parlamentarische Staatssekretär muss dagegen Mitglied des Bundestags sein (=> Gewaltenteilung prinzipiell nicht umsetzbar)
    https://www.gesetze-im-internet.de/parlstg_1974/__1.html

  2. Unterschiede sehe ich auch in der Zahl. Seit Einführung des Parl. Staatssekretärs hat deren Zahl (mit kleinen Schwankungen) immer mehr zugenommen. Da schlägt Quantität irgendwann in Qualität um, d.h. in diesem „immer mehr“ ist eine zunehmende Entmachtung des Parlaments gegenüber der Regierung zu sehen.

Das Thema ist übrigens ein Dauerbrenner seit Einführung dieses Amtes:
https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45520339.html
aber, siehe Aspekt 2) ist es aus meiner Sicht nachvollziehbar, das Thema immer wieder neu aufzubringen.

Gruß
F.

Ich kann nicht erkennen, auf welche nicht auffindbare Aussage zu Dich beziehst. Evtl. stammt sie ja von einem derjenigen, die den Antrag stellten oder findet sich in ihm.

Gruß
vdmaster

Es war ein Kurzinterview, das im Radio gesendet wurde.
Im Endeffekt ist es aber nicht wirklich wichitg, mir ging es einfach um die These mit der Gewaltenteilung, auf die FBH ja eingegangen ist.

Grüße
Siboniwe

1 Like

Danke für deine Gedanken. Ich habe das also durchaus richtig verstanden, dass was für parlamentarische Staatssekretäre gilt, genauso für Minister gilt, sofern sie ins Parlament gewählt wurden. Allerdings verstoßen sie damit nicht gegen die Verfassung, da es genau für diese Situation vorgesehen ist, dass es so sein kann.

Über den Sinn und Unsinn von parlamentarischen Staatssekretären an sich, habe ich mir noch nie Gedanken gemacht, darum ging es mir aber nicht.

Grüße
Siboniwe