Hallo,
vorweg: ich finde die Aussage, um die es mir geht, nirgends im Netz. Ich habe sie aber gerade eben im Radio (HR-Info) gehört. Es geht mir nicht um die eigentliche Abschaffung, das Für und Wider mögen andere diskutieren. Mehr eine Grundsatzfrage.
Die AfD hat den Antrag eingebracht. Ein AfD-Sprecher hat als eine der Begründungen genannt, dass das Amt des parlamentarischen Staatssekretärs gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstoße, da dort ein Parlementarier (dessen Funktion es ist, die Regierung zu kontrollieren) für ein Ministerium, also für die Regierung arbeitet.
Wenn diese Argumentation stimmt, verstößt dann nicht jeder Minister, der auch Parlamentarier ist, gegen dieses Prinzip? Müsste man in der Konsequenz das Kabinett dann nur aus Nicht-Parlamentariern rekrutieren, inklusive des Kanzlers/der Kanzlerin? Wogegen ich ganz entschieden wäre, denn wofür wähle ich dann? Nur für das Parlament, aber die Weichensteller in den Ministerien werden außer-parlamentarisch ernannt?
Grüße
Siboniwe