Hallo zusammen, bei meinem Arbeitgeber fallen viele Überstunden an. Mindestens die letzten 15 Jahre hat er immer den angestellten Mitarbeitern hierzu auch nach Lohnart 413 die Urlaubsspitzen bezahlt, d. h. das Gehalt bezog sich in der Urlaubszeit auch auf den Schnitt der geleisteten Mehrarbeit der 3 vorherigen Monate.
Nun hat er festgestellt, dass das ja gar nicht dem Tarifvertrag entspricht. Er muss die Urlaubsspitzen den gewerblichen Mitarbeitern weiter zahlen, nicht aber den Angestellten. Rückwirkend zum 1.1.2019 soll dies nun geändert werden. Darf er das? Oder sind wir hier ggf. schon im Gewohnheitsrecht?