Abschattung von Gehwegleuchten (Laternen)

Angenommen, ein Reihenhausgrundstück wird nachts von vorne (Straßenseite) und hinten (Gartenseite) unmittelbar durch je eine 4 m hohe Laterne mit Rundumlicht beleuchtet.

  1. Hat der Grundstückseigentümer gegen die Gemeinde eine Handhabe, dass die Laternen so verändert werden, dass sie sein Grundstück nicht mehr bescheinen?
  2. Und können die unmittelbaren Nachbarn diese Maßnahme verhindern?

Wenn das Licht nicht gerade ins Schlafzimmer scheint würde ich sagen: Nein.

Nach meinem Rechtsempfinden wäre man auch erstmal Verpflichtet zu versuchen ein solches „Problem“ bei sich selbst zu lösen… sprich Jalousien Vorhänge Rollladen zu installieren.

Da ich kein konkretes Bild von der Situation habe wäre ich sogar ganz froh darüber, da ja bereits eine Grundausleuchtung meines Grundstückes vorhanden ist, welche Einbrecher fernhalten KANN.

Gerade in der wärmeren Jahreszeit ist es für ältere Menschen eine große Belastung, bei geschlossenen Roll- oder Schlagläden und ohne frische Luft zu schlafen, weil die Räume sonst durch die Laternen hell erleuchtet wären.
Desweiteren ist es so, dass eine ständige Lichteinwirkung sich negativ auf das Pflanzenwachstum im Garten auswirkt, etwa so, als ob ein Mensch ohne Schlaf auskommen müsste.

Hallo,
stehen die Leuchten auf der eigenen Straßenseite oder gegenüber?
Einen Rechtsanspruch kenne ich nicht, aber solche Leuchten werden heutzutage eigentlich nicht mehr verbaut, da grob gesprochen die Hälfte des Lichts „sinnlos“ verschwendet wird (es soll ja Straße und Gehweg beleuchtet werden, sonst nichts) und die Städte und Gemeinden auch bemerkt haben, daß man viel weniger Strom verbraucht, wenn man ordentliche Leuchtenkonstruktionen einsetzt. Auf dieser Grundlage könnte man mal bei der Stadt oder Gemeinde vorsprechen und das anregen. So eine Umrüstung (es wird sinnvollerweise immer ein größerer Bereich getauscht, um auf ordentliche Stückzahlen zu kommen) ist aber nicht ganz billig, daher kann das dauern, bis sich eine Mehrheit in den Entscheidungsgremien findet. In der Regel wird man die normale Lebensdauer abwarten und dann tauschen.
Bei uns ist es seit dem Austausch deutlich besser. MEHR Licht auf der Straße und weniger in den Häusern bei drastisch reduziertem Energieverbrauch (wobei nebenbei auch die Leuchtmittel auf den aktuellen Stand gebracht wurden).

Cu Rene

Gerade in der wärmeren Jahreszeit ist es für ältere Menschen
eine große Belastung, bei geschlossenen Roll- oder Schlagläden
und ohne frische Luft zu schlafen, weil die Räume sonst durch
die Laternen hell erleuchtet wären.

Da ist wohl was wahres dran.

Desweiteren ist es so, dass eine ständige Lichteinwirkung sich
negativ auf das Pflanzenwachstum im Garten auswirkt, etwa so,
als ob ein Mensch ohne Schlaf auskommen müsste.

Hm… hatte mir Euer Grundstück jetzt nicht so bepflanzt vorgestellt. Aber der Weg eine Kostenreduzierung vorzuschlagen ist, denke ich der gangbarste. Man hat keinen Ärger und bekommt vielleicht sogar ein Lob wegen ökologischem Denken.

Hallo,

Gerade in der wärmeren Jahreszeit ist es für ältere Menschen
eine große Belastung, bei geschlossenen Roll- oder Schlagläden
und ohne frische Luft zu schlafen, weil die Räume sonst durch
die Laternen hell erleuchtet wären.

Gegen Helligkeit könnte man eine Schlafbrille verwenden.
Für frische Luft gäbe es auch statt eines offenen Fensters die Möglichkeit einer Lüftungsanlage.
Man könnte auch die Rollläden bis auf kleine Schlitze herunterlassen, durch die viel Luft, aber wenig Licht kommen kann.
Gegen Hitze gibt es Klimaanlagen.
Und man kann auch als älterer Mensch durchaus abends lüften und nachts das Fenster schließen, wie andere Leute auch.

Btw., was machen die älteren Leute eigentlich im Winter? Benötigen sie da keine frische Luft?

Warum sollen eigentlich immer die anderen für die eigenen (Schein-)Bedürfnisse zahlen?

Desweiteren ist es so, dass eine ständige Lichteinwirkung sich
negativ auf das Pflanzenwachstum im Garten auswirkt, etwa so,
als ob ein Mensch ohne Schlaf auskommen müsste.

Das glaube ich jetzt einfach mal nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

ja, es ist von Botanikern belegt, dass sich z.B. eine direkt unter der Laterne befindliche Hecke in der halben sonst üblichen Zeit totgewachsen hat.

Und es hat sich gefügt, dass das Bauamt ohne allzu großen Widerstand die fraglichen 2 Laternen durch Abkleben der Schirme von innen im Bereich des Grundstücks abgedunkelt hat.

Mich hatte eigentlich nur interessiert, ob man ein persönliches Grundrecht (§§ etc.) auf Dunkelheit (also gegen Fremdlicht) hat und ob deswegen schon Urteile gefällt wurden.

Damit hat sich wohl dieser Thread erledigt.

Danke für alle Antworten.