Abschlag an Vormieter gezahlt - Vermieter will trotzdem Kühlschrank behalten?!

Als ich vor etwa einem Jahr in die Wohnung gezogen bin, habe ich einige Sachen von meiner Vormieterin übernommen, den Kühlschrank, Esstisch, Regale und einiges mehr.

Und jetzt läuft mein Mietverhältnis aus und der Vermieter labert was davon, dass Eigentum vom Vormieter nach sechs Monaten in seinen Besituz übergehe.

Dass der Kühlschrank alleine 240 Euro gekostet hat, scheint ihm egal zu sein!

Lass ihn reden. Und wenn Du nett sein willst, sag ihm, er möge Dir das schriftlich (Gesetz oder Urteil) zeigen.

Noch was:

Wenn ein Vermieter offene Forderungen an einen Mieter hat, hat er ein Pfandrecht auf Einrichtungsgegenstände. Das hätte er aber gleich geltend machen müssen.

Also ist diese Sache mit den sechs Monaten gelogen?

Hat er noch nicht. Es steht nur noch die Nebenkostenabrechnung für 2017 aus, aber die kommt erst im Dezember.

Einen „Automatismus“, dass Eigentum eines Mieters an einen Vermieter übergeht, gibt es nicht.

Kompletter Stuß.

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Nicht ganz, aber fast und zwar wenn es sich um Einbauten handelt die Fest mit dem Gebäude verbunden sind. BGB § 552, allerdings trifft das auf einen Kühlschrank sicherlich nicht zu.

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Kannst Du das mal korrigieren? Der § handelt von was völlig anderem:
https://dejure.org/gesetze/BGB/552.html
Gruß
damals

ne ist schon richtig, es geht in den § darum, dass der Vermieter die Mitnahme / Wegnahme von Gegenständen untersagen kann und so der Gegenstand in das Eigentum des Vermieters übergeht. So wie er es gerade beim Kühlschrank versucht.

dort kommt dann 539 abs. 2 zum Zuge

Ich verstehe das immer noch nicht. Im
https://dejure.org/gesetze/BGB/539.html
geht es darum, dass der Mieter das Recht hat, was zu nehmen. Kennst du eine ausführlichere Beschreibung des Vorgangs bei festen Einbauten?
Gruß
damals

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Klar, die Wohnungseinrichtung darf der Mieter mitnehmen, oder aber er hat breitere Türen einbauen lassen, damit er z.B. mit den Rollstuhl / Rollator leichter Durchkommt, oder hat einen Kamin sich eingebaut. Diesn darf er Mitnehmen. Nun greifen aber diese Einbauten in das Gebäude ein, Mauerarbeiten Sturz, Rauchabzug. Dann kann der Vermieter bestimmen, dass diese umbauten so bleiben, muss aber Ersatz dazu leisten.

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Danke, ich glaube, jetzt habe ich’s verstanden.
Gruß
damals

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ok, bitte, dient unter anderen dazu, dass das Gebäude durch umbauten komplett zerpflückt wird