Liebe Experten,
wie würden sie mit folgendem ausgedachten Fall umgehen:
Am 25.12. stellt ein Unternehmer eine Abschlagsrechnung über z.B. 50 TEUR. Gezahlt werden am 26.12. allerdings 60 TEUR. Die 10 TEUR Überzahlung stehen bei dem Rechnungssteller nun als Überzahlung auf dem Debitoren. Wohin gehören Sie abgegrenzt? Denn
am 05.01. korrigiert der Rechnungssteller die Abschlagsrechnung auf 48 TEUR. Würde es sich hierbei um „Wertaufholung“ handeln und die Info muss schon im JA berücksichtigt werden? Wenn ja, wie?
Und ein paar kleine Verständnisfragen noch:
Wohin würden Sie im SKR03 Spendeneingänge buchen?
Wenn ein Debitor eine Gutschrift erhält und am Jahresende steht diese noch offen, dann entsteht ja ein kreditorischer Debitor. Das müsste doch sicher umgebucht werden?
Und zum Schluss: Ein Unternehmer stellt eine Rechnung und die Zahlung erfolgt auch. Jedoch stellt er diese Rechnung zwar für eigene Leistungen, die gehören vertragsgemäß allerdings dem Gesellschafter. Der würde im Folgejahr das Geld auch bekommmen. Somit dürfte es im JA doch nicht ergebniswirksam verbucht werden, oder?
Ich hoffe, ich habe meine Fragen verständlich formuliert und freue mich über Eure Hilfe!
Viele Grüße
Anna