Es gibt einen Unterschied zwischen „nicht geeignet“ und „problematisch zu beweisen“.
Selbstverstädnlich kann ich durch Hinterherfahren die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs auf wenige km/h genau messen.
Dazu deckt man als erstes den Tacho ab, den braucht man nämlich nicht.
Dann nimmt man Stoppuhr und misst die Zeit, die das Fahrzeug für 1km, 2km, … benötigt.
Dazu achtet man auf die Kilometrierung der Straße, die ist näcmlich recht genau.
Navis zeigen die Geschwindigkeit auch sehr genau an.
Und was wirklich witzig ist:
Das eigene Fahrzeug, was einem auf dem Tacho bei echten 130 was von 142 erzählt, weiß heutzutage die echte Geschwindigkeit schon recht genau.
Einfach mal Tempomat bei 130 einloggen, am Bordcomputer die Durchnschnittsgeschwindigkeit zurücksetzen, ein bisschen fahren und sich wundern.
Mein Touran sagt mir bei bei Navi = 100km/h etwa 108km/h auf dem Tacho. Und exakt 100km/h laut Durchschnittsanzeige. Und die Stoppuhr sagt, dass ich für 5km laut Autobahnkilometrierung fast genau 180s gebraucht habe.
Es ist aber dem Richter überlassen, was er mir, meinem Auto, meinem Navi und meiner Stoppuhr so glaubt.
In der Regel dürfte es problematisch werden.
Nur hier zu sagen, dass 120 auf dem Tacho durchaus realen 89km/h entsprechen können, das halte ich für unzulässig.