Abschleppen Sattelzugmaschine Tempolimit

Hallöchen,

vorhin habe ich nicht schlecht geguckt, als ich auf der Autobahn von einem Abschlepper mit einer Sattelzugmaschine im Schlepptau überholt wurde. Das Zuggefährt sah so ähnlich wie das hier aus:

http://www.olafs-fotoseite.de/01051522-DAF-95XF-Lkw-…

Die abgeschleppte Zugmaschine war mit der Vorderachse angehoben, die Hinterachse rollte. Warnblinker und gelbes Rundumkennlicht des Abschleppers waren aktiviert.

Durch kurzes Hinterherfahren stellte sich eine Geschwindigkeit von um die 120 km/h heraus!

Wie kann so etwas sein? Erstens frage ich mich, warum das Zuggerät nicht auf die bekannten ca. 90 km/h gedrosselt sein muss, zweitens, ob es da keinen Fahrtenschreiber gibt, der diesen massiven Tempoverstoß dokumentiert!
Sehe ich das richtig, dass so ein Tross maximal mit 50 km/h bis zur nächsten Ausfahrt fahren dürfte?

Ich freue mich auf eure Statements dazu.

MfG,
Marius

Wo? In Deutschland?

Hallo,

Pkw-Tachometer sind nicht geeicht,von daher würde ich der Tachoanzeige nicht glauben.

Denn laut aktuell gültiger Norm düfen die Tachometer von Pkw`s „Falsch anzeigen“…

Siehe § 57 Abs. 2 StVZO ( Anlage) Diese nimmt Bezug auf die Richtlinie 75/443/EWG

Dort heisst es:

4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen:

O

‚von daher würde ich der Tachoanzeige nicht glauben‘, oder vielleicht doch?

Pkw-Tachometer sind nicht geeicht,von daher würde ich der Tachoanzeige nicht glauben.

Oder zu deutsch…der Tacho eines Pkw darf im oberen
Anzeigebereich 14 % mehr anzeigen als die tatsächliche
Geschwindigkeit beträgt.

Dann ist man doch mit tatsächlich gefahrenen 105km/h immer noch 25km/h schneller als erlaubt, oder?

Gruß Crack

Die abgeschleppte Zugmaschine war mit der Vorderachse
angehoben, die Hinterachse rollte. Warnblinker und gelbes
Rundumkennlicht des Abschleppers waren aktiviert.

Durch kurzes Hinterherfahren stellte sich eine Geschwindigkeit
von um die 120 km/h heraus!

Mein Tacho zeigt bei real 100km/h ca. 108km/h an.
Wenn deiner knapp 120 anzeigte, dann dürfte die reale Geschwindigkeit des Gespanns so ca. 100km/h gewesen sein.

Wie kann so etwas sein? Erstens frage ich mich, warum das
Zuggerät nicht auf die bekannten ca. 90 km/h gedrosselt sein
muss, zweitens, ob es da keinen Fahrtenschreiber gibt, der
diesen massiven Tempoverstoß dokumentiert!

Vor ein paar Jahren wurde ich Zeuge eines knapp 120km/h fahrenden Teerkocher-LKWs.
Ich hab den der BAB-Pol gemeldet und bin hinterher gefahren, musste dann aber einen anderen Weg einschlagen.
Tage später spricht mich mein Nachbar an, von dem ich wusste, dass er irgenwo Polizist ist, ob ich das gewesen wäre, der den Teerkocher gemeldet hat.
Ja, bin ich. Und er ist Autobahnpolizist und hat das Fahrzeug gestellt.
Nur ist der als „selbstfahrende Arbeitsmaschine“ zugelassen und hatte deswegen keinen Fahrtenschreiber nötig. Und meine knapp 120km/h durch Hinterherfahren? Die wären vor Gericht zerplatz wie eine Seifenblase. Ungeeichter Tacho + Messfehler + Ablesefehler = nicht beweisbarer Tempoverstoß in signifikanter Höhe.

Wie gesagt, ich kenne mich nicht aus, aber hier könnte ja auch eine Zulassung als irgendein Sonderfahrzeug vorliegen und demnach kein Fahrtenschreiber nötig sein.

Sehe ich das richtig, dass so ein Tross maximal mit 50 km/h
bis zur nächsten Ausfahrt fahren dürfte?

Im LKW Bereich bin ich überfragt, woher nimmst du die 50km/h?

Mein Tacho zeigt bei real 100km/h ca. 108km/h an.
Wenn deiner knapp 120 anzeigte, dann dürfte die reale
Geschwindigkeit des Gespanns so ca. 100km/h gewesen sein.

Sollte man das nicht nochmal nachrechnen? :wink:

Sehe ich das richtig, dass so ein Tross maximal mit 50 km/h
bis zur nächsten Ausfahrt fahren dürfte?

Im LKW Bereich bin ich überfragt, woher nimmst du die 50km/h?

50km/h als Maximum gibt es nicht, wohl aber die Pflicht die nächste Ausfahrt einer Autobahn zu nehmen. http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__15a.html

Gruß Crack

50km/h als Maximum gibt es nicht, wohl aber die Pflicht die
nächste Ausfahrt einer Autobahn zu nehmen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__15a.html

Hallo,

die Abschleppunternehmen haben normalerweise eine Dauerausnahmegenehmigung für einen Umkreis von 100km, so das sie nicht die erste Ausfahrt nehmen müssen. Das hängt damit zusammen das sie möglichst schnell wieder einsatzbereit sein müssen.

Gruß

Nostra

die Abschleppunternehmen haben normalerweise eine
Dauerausnahmegenehmigung für einen Umkreis von 100km, so das
sie nicht die erste Ausfahrt nehmen müssen. Das hängt damit
zusammen das sie möglichst schnell wieder einsatzbereit sein
müssen.

Glaube ich gern, zumal es ja nicht an jeder Abfahrt eine passende LKW-Werkstatt gibt.
Das ist dann wohl nicht im Sinn der StVO, wenn man einen LKW aber 50km über die Dörfer abschleppen müsste bringt das ja auch einige Nachteile mit sich.
Nur muss es dafür ja auch etwas schriftliches geben, die StVO deckt das nicht ab.

Gruß Crack

Nur muss es dafür ja auch etwas schriftliches geben, die StVO
deckt das nicht ab.

Hallo,
§ 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
4c.
von den Vorschriften über das Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a);
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

Gruß

Nostra

§ 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis 4c.
von den Vorschriften über das Abschleppen von Fahrzeugen (§15a);

Dann müsste man nur noch wissen wodurch die Geschwindigkeitsübertretung abgedeckt sein soll.

Gruß Crack

Moin,

ja, das weiß ich natürlich und habe ich schon berücksichtigt. Ich nutze den Scangauge II, worauf ich mir mittels nach GPS-Abgleich manuell gesetztem Korrekturfaktor die echte Geschwindigkeit anzeigen lasse. Wenn ich mal an so einer „Sie fahren __ km/h“-Anzeige vorbeikomme, stimmt der Wert dann genau überein.

MfG,
Marius

GPS hat der
http://www.scangauge.de/index.php?option=com_content…

aber nicht,sondern der greift über Fahrzeugdatenbus auf die Informationsquellen des Fahrzeuges zu und damit bleibt es bei den 14 % Abweichung.

Und da stellt sich dann die Frage,welchen Fahrzeugsensor das Fahrzeug zur Geschwindigkeitsanzeige nutzt…
-Kurbelwellensensor
-ABS-Radsensor (einen davon)
-Getriebesensor

Dann müsste man nur noch wissen wodurch die
Geschwindigkeitsübertretung abgedeckt sein soll.

Hallo,

§111

1a Wo kein Kläger, da kein Richter. :wink:
1b Nicht schneller fahren als der Schutzengel fliegen kann.

scnr.

Nostra

Hallo,

noch einmal…private Pkw sind zur Geschwindigkeitsmessung nicht geeignet
(weder der Pkw noch der Fahrer).

Hier einmal die Anforderungen an eine Geschwindigkeistmessung durch ein mit einem
geeichten Wegstreckenzähler ausgerüstes Polizeifahrzeug…

Fahrzeug wurde bei Reifenwechsel (Sommer/Winter) neu eingemessen (Geeicht)
Eichprotokoll!!

2.Messung am Tage
Bei 91 bis 120 Km/h Geschwindigkeit muss die Messung mindestens über
500 Meter mit konstanten Abstand von maximal 100 Metern erfolgen.

Von der so ermittelten Geschwindigkeit ist dann noch ein Toleranzabzug für die
Meßungenaugkeiten vorzunehmen.
In der Regel wird dann vom Gericht ein Abzug von 20 % auf die gemessene Geschwindigkeit dafür angesetzt…

Hallo,
sollte natürlich 110km/h heißen, „übliche“ Tachovoreilung voruasgesetzt.

Zum Thema, ob ein Abschlepper keine Tachoscheibe und keinen Begrenzer brauchen könnte, weißt du auch was?

Zum Thema, ob ein Abschlepper keine Tachoscheibe und keinen
Begrenzer brauchen könnte, weißt du auch was?

Nein, nichts Brauchbares wenn ich ehrlich bin.

Rein vom Gefühl her wüsste ich aber im Moment nicht warum solche Fahrzeuge von den normalen Bestimmungen ausgenommen sein sollten.

Gruß Crack

Du nervst.

2 Like

GPS hat der
http://www.scangauge.de/index.php?option=com_content…

aber nicht,sondern der greift über Fahrzeugdatenbus auf die
Informationsquellen des Fahrzeuges zu und damit bleibt es bei
den 14 % Abweichung.

Das ist mir schon klar und das habe ich auch nie behauptet. Was ich meinte, war, dass ich die Anzeige des Scangauge mit der des Navis abgeglichen und anschließend die prozentuale Abweichung als Korrekturfaktor eingestellt habe.

Somit ist es zumindest wesentlich genauer als der Tacho! Sch**ß doch der Hund auf die übrigen Promille Abweichung! Ob der Tross nun 120 oder 119,5 km/h fuhr, ändert doch an der Grundtatsache rein gar nichts!

Gruß,
Marius

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Wie üblich schliesst du von einem einzelnen Vorgang auf allgemeingültige Gesetze.

Es gibt KEIN Gesetz, das deine Aussage belegt. Und natürlich kann auch anders eine Geschwindigkeitsübertretung belegt werden, der Richter hat freie Beweiswürdigung und er wird mit einbeziehen, mit welchen Hilfsmitteln gemessen wurde, und wie qualifiziert der Beobachter war.

Was du beschreibst sind die üblichen „Gentleman-Agreements“ bei der Geschwindigkeitsmessung - wenn (nachweisbar) so und so gemessen wurde, dann geht der Richter üblicherweise davon aus, dass die Messung korrekt ist. Nur dein Umkehrschluß ist natürlich falsch, dass NUR solche Geschwindikeitsmessungen vor Gericht genutzt werden dürfen.

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Hallo,

mein Verdacht scheint sich zu bestätigen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…
http://www.motor-talk.de/forum/fahrtenschreiber-im-a…

Ein schwerer LKW Abschlepper dürfte also als selbstfahrende Arbeitsmaschine laufen, hätte grüne Kennzeichen, keinen Begrenzer und keinen Fahrtenschreiber.

So eine unsinnige Gesetzeslücke!!!