Abschleppkosten - Beweispflicht für Forderer?

Hallo, nur die Fakten:

  • Brief von einem Anwalt: Abschleppkosten 152,56 €, kein Foto, keine Rechnung, Auftrag oder Name vom Abschleppdienst
  • ich habe nicht die geringste Ahnung, ob ich zu dem Zeitpunkt dort geparkt habe
  • mich hat niemand angesprochen, und mein Auto wurde auch nie abgeschleppt
  • Zahlunganweisung geht auf das Konto des Anwalts, obwohl er schreibt, er arbeitet für eine Wohnungsgesellschaft

Frage: Kann ich Beweise anfordern?

  • ein Beweisfoto
  • den Auftrag an den Abschleppdienst
  • den Firmennamen des Abschleppdienstes
  • ein Auszug aus dem Fahrtenbuch des Abschleppdienstes
  • den Nachweis, dass er die Wohnungsgesellschaft als Mandant hat

Mir kommt das sehr eigenartig vor…wie Abzocke.
Danke für Eure Mühe!
MfG Dirk

hallo,
wenn dein Auto nie abgeschleppt wurde (alle Fahrer fragen), dann schreib das dem Anwalt.
Vielleicht liegt ja ein Zahlendreher vor…

Gruß
HaWeThie

Moin,

prinzipiell denkbar:

Man parkt unberechtigt auf privatem Grund, ein Abschleppunternehmer wird beauftragt.
Man entfernt aber das Fahrzeug noch vor Eintreffe des Unternehmens.

Die Rechnung sähe dann so aus:

  1. Kosten für die vergebliche Anfahrt des Abschleppers
  2. Anwaltkosten (diese beinhalten die Kosten für die Halterauskunft und für den Brief)

Beweise muss der Anwalt nicht sofort und ungefragt beibringen. Spätestens vor Gericht dürften diese aber zwingend nötig sein, um die Forderung durchzusetzen. Ich würde da morgen mal anrufen.

Man muss aber z.B. auch die vergebliche Anfahrt des Schleppers zahlen, wenn man von Privatgelände inzwischen selbst weggefahren war.

Entweder hattest Du dort geparkt; oder nicht … das weißt nur Du!


Aber: Da Du ja unschuldig bist, muss es Abzocke sein!

Es war mir ein Fest!

Hallo,

wenn Abschleppkosten angefallen sind, wird es dazu eine Rechnung geben. Eine Kopie derselben sollte ein seriöser Anwalt auf Wunsch nachreichen.
Abzocke ist durchaus auch denkbar.
Wenn es unklar bleibt, frage ev. mal bei der Verbraucherzentrale nach, ob ähnliche Fälle bekannt sind.

Gruß, Paran