Abschließbares Behältnis?

Hallo Experten,

wie schon andere vor mir fluche auch ich auf das neue WG, versuche mich aber dran zu halten.

Jetzt die Frage: was ist ein „Abschließbares Behältnis“, in dem ich ein Leatherman-Tool (=tödliches Einhandmesser) „transportieren“ darf?

Muss es ein Tresor sein, oder reicht vielleicht schon ein mini-Vorhängeschloss an einem alten Schulmäppchen?

Nick

Hallo,
wie kommst Du denn darauf, dass Du ein Leatherman nach dem neuen Waffengesetz nicht mehr, wie bisher, ohne Weiteres mit Dir führen darfst?
Im neuen Waffengesetz ist die Rede von Messern mit Klingen, die mit einer Hand feststellbar sind. Das ist beim Leatherman nicht der Fall. Auch um ein feststehendes Messer handelt es sich beim Leatherman nicht!
Viele Grüße
Jens

Hallo,
wie kommst Du denn darauf, dass Du ein Leatherman nach dem
neuen Waffengesetz nicht mehr, wie bisher, ohne Weiteres mit
Dir führen darfst?

Verboten sind feststehende Messer mit Klingenlänge über 12 cm *und* Einhandmesser.

http://www.youtube.com/watch?v=B7dGGx4nLeg

Falls nicht abspielbar: da hab ich nach ca. 3-Sekündiger Suche ein Filmchen gefunden, wo einer ein Leatherman-Wave mit einer Hand öffnet. Außerdem steht in der Werbung für dieses Tool ausdrücklich, dass die wichtigtsten Klingen außen liegen, mit einer Hand öffenbar sind, und sich selbst feststellen.

Wie kommst Du auf die Idee, dass Leatherman noch erlaubt sein soll?

Gut, die Modelle, die älter als vier oder sieben Jahre sind, die sind wohl noch nicht mit Einhandmechanismus ausgestattet…

Nick

Hallo Experten,

Jetzt die Frage: was ist ein „Abschließbares Behältnis“, in
dem ich ein Leatherman-Tool (=tödliches Einhandmesser)
„transportieren“ darf?

Muss es ein Tresor sein, oder reicht vielleicht schon ein
mini-Vorhängeschloss an einem alten Schulmäppchen?

Hallo,

ich denke, es muss mit einem Schlüssel oder Zahlenschloss abgeschlossen werden können und es muss abgeschlossen sein!!! Sinn und Zweck ist es ja, den schnellen und direkten Zugriff zu erschweren oder gar zu verhindern. Also denk ich mal, dass das abschließbare Behältnis variieren kann: Handschuhfach im Auto, Aktenkoffer, Geldkassette, Satteltaschen des Motorrades, Sitzbank des Rollers usw. Also alles was ein Schloss hat. Ich tendiere sogar dazu, den gesamten Kofferraum eines Pkw als abschließbares Behältnis anzusehen, wenn der Kofferraum auch tatsächlich abgeschlossen ist und nicht vom Fahrzeuginnern aus geöffnet werden kann.

Gruß Norbert

Hallo,
also, wen ich bei meinem Leatherman Wave versuche, das Messer mit einer Hand auszuklappen, dann endet das mit abgebrochenen Fingernägeln, oder einem Blutbad :wink:
Auch in dem Film auf Youtube muss sich der Darsteller schon sehr große Mühe geben, das Masser irgendwie halbwegs rauszufriemeln… Theoretisch ist das einhändige Ausklappen vielleicht irgendwie möglich, aber eben das, was der Gesetzgeber verbieten will, nämlich das blitzschnelle Ausklappen (und Zustechen) mit einer Hand ist mit einem Leatherman völlig illusorisch.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Leatherman unter die neue Gesetzgebung fällt und dass es mit einem Leatherman am Gürtel irgendwelchen Ärger gibt.

Ich habe noch folgenden Link gefunden, demzufolge das Leatherman NICHT als Einhandmesser einzustufen ist und damit geführt werden darf!
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=55616

Hi!

Theoretisch ist das einhändige Ausklappen
vielleicht irgendwie möglich, aber eben das, was der
Gesetzgeber verbieten will, nämlich das blitzschnelle
Ausklappen (und Zustechen) mit einer Hand ist mit einem
Leatherman völlig illusorisch.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Leatherman unter die
neue Gesetzgebung fällt und dass es mit einem Leatherman am
Gürtel irgendwelchen Ärger gibt.

Was die Initiatoren des WaffG mit der Änderung bezwecken wollen und was letztendlich im Gesetztestext steht, sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Im WaffG §42a ist die Rede von „Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)“.
Es wird weder die „Öffnungsgeschwindigkeit“ erläutert, noch welche Tools überhaupt als „Einhandmesser“ angesehenen werden.

Bis (vielleicht) eine neue WaffVwV veröffentlicht wird, bzw. Feststellungsbescheide oder Gerichtsurteile sich mit diesen Thema näher beschäftigen, muss man vom „schlimmsten“ Fall ausgehen.

Und das heisst in diesem Fall, dass ein Leatherman Wave unter den o.g. Paragrafen fällt, da es die Klinge einhändig zu bedienen ist.

Gruß
Beowolf

Ich habe noch folgenden Link gefunden, demzufolge das
Leatherman NICHT als Einhandmesser einzustufen ist und damit
geführt werden darf!

Solange die Aussage vom BKA nicht offiziell bestätigt wurde (Feststellungsbescheid), besteht m.E. keine Rechtsverbindlichkeit.

Gruß
Beowolf

Hallo Norbert,

also kurz gesagt: auch für „Behältnis“ hat der Gesetzgeber eine so schwammige Bezeichnung gewählt, dass der Polizist im Prinzip alles durchgehen lassen kann, Dich aber auch mehr oder weniger willkürlich verknacken kann. Richtig?

Schulmäppchen würde also beim gutmütigen Polizisten durchaus ausreichen, verstehe ich das richtig?

Nick

Hallo Nick,

ich denke, so einfach ist es nun auch wieder nicht. Eine Behältnis, das „abschließbar“ sein muss, wird schon gefordert. Es muss also ein Schloss oder eine ähnliche Schließvorrichtung haben.
Also Verschlüsse wie Reißverschluss, Klettverschluss oder ähnliches reicht meiner Meinung da nicht aus.

Gruß Norbert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ist mein Auto ein abschließbares Behältnis? Das Handschuhfach? Werde ich bei einer Kontrolle erschossen, wenn ich meine Fahrzeugpapiere da rausholen will und ein Messer obenauf liegt?