Hi!
Theoretisch ist das einhändige Ausklappen
vielleicht irgendwie möglich, aber eben das, was der
Gesetzgeber verbieten will, nämlich das blitzschnelle
Ausklappen (und Zustechen) mit einer Hand ist mit einem
Leatherman völlig illusorisch.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Leatherman unter die
neue Gesetzgebung fällt und dass es mit einem Leatherman am
Gürtel irgendwelchen Ärger gibt.
Was die Initiatoren des WaffG mit der Änderung bezwecken wollen und was letztendlich im Gesetztestext steht, sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Im WaffG §42a ist die Rede von „Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)“.
Es wird weder die „Öffnungsgeschwindigkeit“ erläutert, noch welche Tools überhaupt als „Einhandmesser“ angesehenen werden.
Bis (vielleicht) eine neue WaffVwV veröffentlicht wird, bzw. Feststellungsbescheide oder Gerichtsurteile sich mit diesen Thema näher beschäftigen, muss man vom „schlimmsten“ Fall ausgehen.
Und das heisst in diesem Fall, dass ein Leatherman Wave unter den o.g. Paragrafen fällt, da es die Klinge einhändig zu bedienen ist.
Gruß
Beowolf