Moin zusammen.
Angenommen eine Person A stellt sein Fahrrad vor einem Gebäude wie z.B. einem Einkaufscenter ab und verweilt dort für eine gewisse Zeit. Das Fahrrad wird in dieser Zeit allerdings von einer weiteren unbekannten Person abgeschlossen.
Was kann Person A da dann machen? Die Möglichkeiten sind doch beschränkt, selbst wenn diese Person A die Polizei ruft, kann diese nichts machen, da die Gesellschaft in den seltensten Fällen die Kaufurkunde des Fahrrads mitsichführt und somit nicht beweisen kann, dass das auch wirklich ihr Fahrrad ist. Von daher darf Person A wohl auch kaum das weitere Schloss aufbrechen.
Was könnte die Person A also nun in diesem Fall machen?
Viele Liebe Grüße Disap