Abschließen von fremden Eigentum

Moin zusammen.
Angenommen eine Person A stellt sein Fahrrad vor einem Gebäude wie z.B. einem Einkaufscenter ab und verweilt dort für eine gewisse Zeit. Das Fahrrad wird in dieser Zeit allerdings von einer weiteren unbekannten Person abgeschlossen.
Was kann Person A da dann machen? Die Möglichkeiten sind doch beschränkt, selbst wenn diese Person A die Polizei ruft, kann diese nichts machen, da die Gesellschaft in den seltensten Fällen die Kaufurkunde des Fahrrads mitsichführt und somit nicht beweisen kann, dass das auch wirklich ihr Fahrrad ist. Von daher darf Person A wohl auch kaum das weitere Schloss aufbrechen.
Was könnte die Person A also nun in diesem Fall machen?

Viele Liebe Grüße Disap

Hallo!

Was könnte die Person A also nun in diesem Fall machen?

Wenn jemand mein Rad irgendwo anschließt, breche ich das Schloss auf. Was soll man da groß nachdenken? Also ehrlich. Wenn dann jemand die Polizei ruft (nach meiner Erfahrung interessiert sich eh niemand für einen Fahrraddiebstahl), muss man sich halt was überlegen. Einen Kaufbeleg aufzubewahren, ist aber nie schlecht, das hilft auch, wenn das Rad tatsächlich mal gestohlen wird, bei der Polizei und der Versicherung…

Frank

Hallo!

Hallo.

Was könnte die Person A also nun in diesem Fall machen?

Wenn jemand mein Rad irgendwo anschließt, breche ich das
Schloss auf. Was soll man da groß nachdenken? Also ehrlich.
Wenn dann jemand die Polizei ruft (nach meiner Erfahrung
interessiert sich eh niemand für einen Fahrraddiebstahl), muss
man sich halt was überlegen.

Naja, die seltesten Leute laufen heutzutage mit einer Kneifzange oder ähnlichem rum. Mit Schloss aufbrechen ist also nicht unbedingt sofort weiterzukommen.

Viele Grüße

Disap

Hallo Disap,

Was kann Person A da dann machen? Die Möglichkeiten sind doch
beschränkt, selbst wenn diese Person A die Polizei ruft, kann
diese nichts machen, da die Gesellschaft in den seltensten
Fällen die Kaufurkunde des Fahrrads mitsichführt und somit
nicht beweisen kann, dass das auch wirklich ihr Fahrrad ist.
Von daher darf Person A wohl auch kaum das weitere Schloss
aufbrechen.

da hätte ich es besser: Meine Fahrräder verraten dem informierten Polizisten unmittelbar, wem sie gehören. Sie sind nämlich codiert, siehe auch http://www.adfc.de/151_1

Da muss ich mich bloß noch ausweisen, dann kann die Polizei, ggf nach kurzer Rückfrage, wenn sie den Straßencoed nicht mitführen, ganz schnell geststellen, dass die Wahrscheinlichkeit zumindestens sehr hoch ist, dass das Fahrrad mir gehört.

Allerding lassen Scherzbolde so etwas bei codierten Rädern auch lieber gleich sein.

Gruß, Karin

Hallo Disap,

Deine Frage ist nicht ganz eindeutig.
Hattest Du das Fahrrad selber abgeschlossen? - Dann kann jetzt keiner von Euch beiden das Fahrrad nutzen.

Ist es möglich, daß der andere Dein Fahrrad aus Versehen zusammen mit seinem eigenen angeschlossen hat? Sowas hab ich schon erlebt.

Wenn ein Versehen vorliegen könnte, würde ich vor dem Aufbrechen erstmal im Laden nachfragen (geht evtl. über Lautspecher), wem das Schloß gehört.
Ansonsten würde ich mein Fahrrad sichern (wenn es noch nicht mit einem eigenen Schloß abgeschlossen ist) und danach das fremde Schloß entfernen oder entfernen lassen (Rechnung aufheben). Ich hätte damit keine Probleme, wenn ich vorher versuche, im Laden den Eigentümer zu finden. Die Kosten, die mir durch die unnötige Wartezeit entstehen (bzw. ich muß mir ein Taxi rufen) sind höher, als der Wert des Schlosses.

Selbst wenn irgendjemand meint, das sei sein Fahrrad, ist das nicht der richtige Weg. Er kann stehen bleiben und auf Dich warten. Außerdem must erstmal nicht Du beweisen, das es Dein Fahrrad ist sondern der andere muß seinen Anspruch nachweisen. Wenn er das allerdings kann, dann hast Du ein Problem und solltest Dich evtl. stillschweigend von dannen machen.

Grüße
Gordie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin zusammen.
Angenommen eine Person A stellt sein Fahrrad vor einem Gebäude
wie z.B. einem Einkaufscenter ab und verweilt dort für eine
gewisse Zeit. Das Fahrrad wird in dieser Zeit allerdings von
einer weiteren unbekannten Person abgeschlossen.
Was kann Person A da dann machen? Die Möglichkeiten sind doch
beschränkt, selbst wenn diese Person A die Polizei ruft, kann
diese nichts machen, da die Gesellschaft in den seltensten
Fällen die Kaufurkunde des Fahrrads mitsichführt und somit
nicht beweisen kann, dass das auch wirklich ihr Fahrrad ist.
Von daher darf Person A wohl auch kaum das weitere Schloss
aufbrechen.

Hallo,
ganz pragmatisch vorgehen : ich würde mit meinem Schlüssel das erste Schloss öffnen, das zusätzliche (zweite) aufbrechen. Denn schließlich handelt es sich um mein Fahrrad. Erst wenn eine zweite Person auftaucht und behauptet, das Fahrrad sei das ihrige, müsste ich gegebenenfalls (auch gegenüber der Polizei) mein Eigentumsrecht per Kaufquittung oder auf andere geeignete Art nachweisen. Ich bezweifele allerdings, dass die zweite Person dabei bleibt, bis/wenn die Polizei kommt.
Gruß
Karl

Was könnte die Person A also nun in diesem Fall machen?

Viele Liebe Grüße Disap

Naja, die seltesten Leute laufen heutzutage mit einer
Kneifzange oder ähnlichem rum. Mit Schloss aufbrechen ist also
nicht unbedingt sofort weiterzukommen.

Hallo,
nötigenfalls das Fahrrad in den Kofferraum eines Taxis packen lassen und ab nach Hause.
Musste ich selber mal (sogar unter den Augen der Polizei, ohne mich ausweisen zu müssen) parktizieren, nachdem ich in der Innenstadt ohne Schlüssel vor meinem abgeschlossenen Drahtesel stand.
Gruß
Karl

1 Like

Moin moin.

Das mit dem Aufbrechen ist so eine Sache. Auch wenn es einem evtl. gerechtfertig scheint, muss es nicht auch so im Gesetz stehen. Hat man das Recht, das „fremde“ Schloss sozusagen „legal“ aufzubrechen?

Ist so etwas denn strafbar: andere Fahrräder mit einem weiteren Schloss abzuschließen?
Auch wenn es ein Versehen ist, fährt man bei einem Auto aus Versehen den Spiegel ab, muss man die Konsequenzen ja auch tragen.

Grüße Disap

Hallo nochmal!

Das mit dem Aufbrechen ist so eine Sache. Auch wenn es einem
evtl. gerechtfertig scheint, muss es nicht auch so im Gesetz
stehen. Hat man das Recht, das „fremde“ Schloss sozusagen
„legal“ aufzubrechen?

Ich denke da an § 859 I BGB: Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren, außerdem an § 32 StGB, also Notwehr wenn es dabei, was ich denke wirklich um eine Nötigung geht. Denn Du wirst ja mit Gewalt dazu gezwungen, das Rad stehenzulassen.

Ist so etwas denn strafbar: andere Fahrräder mit einem
weiteren Schloss abzuschließen?

Ich denke an eine Nötigung, s.o.

Auch wenn es ein Versehen ist, fährt man bei einem Auto aus
Versehen den Spiegel ab, muss man die Konsequenzen ja auch
tragen.

Strafbar ist das Abfahren des Spiegels nicht, weil eine fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist. Das Abhauen ist allerdings strafnar…

Frank

1 Like

Hallo!

Hallo,
nötigenfalls das Fahrrad in den Kofferraum eines Taxis packen
lassen und ab nach Hause.

Er sprach ja von „anschließen“, also schon schwieriger die ganze Sache. Dann würde ich mir halt so schnell wie möglich irgendwo Werkzeug bringen lassen, und so lange am Rad warten…Aber mal im Ernst - wer macht denn sowas? Also, dass jemand aus versehen sein Fahrrad so abschließt, dass ein anderes mit drin hängt, kann ich mir ja vorstellen. Dann macht es sicher Sinn, einfach mal zu warten - was natürlich auch langwierig werden kann. Aber einfach so ein fremdes Rad abschließen? Naja, soll ja nicht geben, das es nicht gibt.

Frank

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Hi

was wäre z.´B. dies wäre bversehentlich geschen, das Fremdschloss verbindet das eine Fahhrad mit einem Weiteren. Wenn idas Schloss jetzt gewaltsam geöffnet würde, wäre ich dann nicht verpflichtet das dann frei stehende Fremdrad zu sichern?
HH

Hallo!

was wäre z.´B. dies wäre bversehentlich geschen, das
Fremdschloss verbindet das eine Fahhrad mit einem Weiteren.
Wenn idas Schloss jetzt gewaltsam geöffnet würde, wäre ich
dann nicht verpflichtet das dann frei stehende Fremdrad zu
sichern?

Also in dem Fall würde ich das Schloss wohl nicht aufbrechen, sondern versuchen, zu warten. Kann ja schonmal passieren, auch wenn’s saublöd ist.

Frank