guten morgen … ich habe eine wichtige frage… ich habe eine ausbildung seit dem 1.9.2009… hatte meine 1 abschlüssprüfung die ich verhauen hab… die 2 habe ich auch verhauen … ich bin nicht mehr bei meinem arbeitgeber … kann ich trotz allem bis zur nächsten prüfung arbeitslosengeld beantragen ?
Hallo,
klar kannst Du Arbeitslosengeld beantragen. Hast Du aber keinen Ausbildungsplatz kannst Du keine neue Prüfung ablegen.
Ich würde Dir dringend empfehlen für die nächste Prüfung mehr als fleißig zu lernen. Nach dem 3. durchfallen ist Schluß.
Viel Erfolg
Hallo,
Voraussetzungen für das Arbeuitslosengeld von der Arbeitsagentur sind:
-
in den letzten 2 Jahren mindestens 1 Jahr Arbeitslosenversicherungs-beiträge gezahlt
-
dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
-
seine „Pflichten“ als Arbeitsloser erfüllen: persönlich Erstantrag stellen, persönliches Erscheinen bei der Arbeitsagentur auf Aufforderung, Vorstellungsgespräche, Bewerbungen schreiben, bei Ortsabwesenheit (z.B. Urlaub) vorher Zustimmung der Arbeitsagentur einholen
Wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur besteht (z.B. bei einer schulischen Ausbildung), kann ggf. Arbeitslosengeld II beim Jobcenter beantragt werden. Voraussetzungen:
-
Bedürftigkeit (wenn unter 25 ist und bei den Eltern wohnt, wird deren Einkommen berücksichtigt)
-
Pflichten als Arbeitsloser gegenüber dem Jobcenter einhalten.
Wenn das Arbeitslosengeld sehr niedrig ist, kann ggf. zusätzlich das Alg II beantragt werden.
Gruß
RHW
Tut mir leid: Das weiß ich nicht.
sorry, da kann ich nicht weiterhelfen.
nordon