Abschlussarbeit vom Ghostwriter

Hallo liebe Experten,

mich interessiert die Frage, ob ein Zertifikat, dass eine Absolventin eines nebenberuflichen Studienganges einer Universität wieder aberkannt werden kann, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sie die Abschlussarbeit nicht selber erstellt hat. Bereits im Gutachten zur Bewertung der Abschlussarbeit wurde ein Hinweis der Prüfer eingefügt, dass die Abschlussarbeit ab der dritten Seiten einen Bruch im Schreibstil und Ductus aufweist.

Was passiert, wenn dem Prüfungsamt der Uni dieser Vorfall bekannt wird. Die Zertifizierung fand 2009 statt.

Vielen Dank für Eure Mithilfe

Antwort: Karl-Heinz Smuda, Lektor und Ghostwriter
Der Student erklärt der Universität schriftlich, dass er seine Arbeit selbstständig erstellt hat.

Ist das anders, stellt das einen Betrugsfall dar bzw. einen Fall der Täuschung. Es gilt der Grundsatz: Keine Schuld ohne Vorsatz. Unterschreibt der Studierende die Erklärung, dann weiß er durchaus, was er oder sie tuen.

Ich bin kein Jurist. Insofern wäre es hier vernünftig nachzufragen, welcher Straftatbestand in Rede stehen wird.

Es ist richtig, dass das juristische Konsequenzen haben muss, wenn der Nachweis über den Betrug bzw. die Täuschung von der Universität erbracht wurde.

Die Arbeit des Ghostwriters für Studierende selbst ist sittenwidrig. Weder kann er sein Honorar gerichtlich einfordern noch sich darauf berufen, nicht gewusst zu haben, für einen Studierenden gearbeitet zu haben.

Nach richterlicher Meinung ist diese Haltung des Ghostwriters wirklichkeitsfremd, sich als naiv darzustellen, wenn er eine wissenschaftliche Arbeit erstellt, die Studierenden bestellt wurde.

Für mich als Lektor/Ghostwriter gilt aus juristischen und moralischen Gründen: Wer selbst nicht studieren will, der sollte den Platz für andere freimachen.

Als Lektor lerne ich viele fleißige, oft müde Studierende kennen, die nach langer Arbeit um sprachliche Korrekturen bitten (Stilkorrekturen gehören dazu). Das wird keinem Studenten vorgeworfen, der seine Probleme mit der Rechtschreibung und dem Ausdruck lösen lässt. Die geistige Leistung wird nicht tangiert. Darauf lege ich wert: im Interesse der Studierenden und deren Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.

Pro Woche habe ich mehr als eine Anfrage von Studierenden, die ich indessen per Formbrief abweise.

Es rufen betuchte Eltern an. Studierende kommen mit absonderlichen Geschichten („Habe gerade Fun auf Jamaika!“): All das zeichnet sich in meiner Praxis als Ghostwriter nach der Diskussion über den früheren Bundesminister zu Guttenberg hier besonders stark ab.

Auf meiner Webseite steht deshalb notgedrungen auf der Startseite rechts unten: „Kein Ghostwriting für Studenten!“

Es geht nicht nur um den Betrug des Prüfungsamtes, sondern auch um den Betrug an sich selbst, das ewige Schweigen, die Furcht, also endlich ein Leben als Hochstapler, der selbst nicht lernen, aber die Früchte nach einem Studium ernten wollte?

Über dem Eingang der Universität Oxford steht der Satz: „Sapienti sat est“ (Weisheit ist Glück). Dafür ist es nie zu früh und nie zu spät.

Puristenn wir ich wollen Sie hier nicht fragen, was Sie darüber denken, wenn Studierende mogeln und hoffen, nie entdeckt zu werde.

Unanständigkeit verdient keine Diskussion.

Bleiben Sie mir gewogen.

Ihr Karl-Heinz Smuda
Lektor/Ghostwriter in Berlin für Deutschland, Österreich und für die Schweiz

http://www.smuda-berlin.de

Sehr geehrter Herr Smuda,

herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

R.-P. Ferl

Auch Ihnen herzlichen Dank. Indessen benötigt der Ghostwriter im Alltag Wehrhaftigkeit:

http://www.smuda-berlin.de/ansicht/kein-ghostwriting…

Ihr Karl-Heinz Smuda
Lektor/Ghostwriter