hallo zusammen.
ich war 3jahre in einr Ausbildung zun lanrschafsgårtner ohne sie zu beenden.danach zwanzig Monate selbstständig im Gartenbau.jetzt ist meine Frage ob diese vier ein halb Jahre als einschlägige BerufsErfahrung geltend gemacht werden können, und ich die Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen könnte?
vielen dank schon mal.