Ich bin 1982 nach der 10. Klasse Realschule abgegangen - ohne Abschluss. Nun habe ich kürzlich gelesen, dass ich trotzdem über den Hauptschulabschluss verfüge, da der mit Erreichen der 9. Klasse und dem Zeugnisvermerk „wird versetzt“ erreicht ist.
Ist diese Information korrekt? Kann man sich von der damaligen Schule dies nachträglich bestätigen lassen.
Sofern diese Regelung gesetzeskonform ist - wo steht das geschrieben und wo kann ich das nachlesen?
Vorab vielen Dank für die Hilfe.