Abschreibung (Afa) bei der Kostenkalkulation

Hallo Experten,

wenn eine Firma, die mehrere Produkte produziert, eine Kostenkalkulation macht, dann sind die Abschreibungen i.d.R. in dem GMK-Satz enthalten.

Jetzt der spezielle Fall:
Bei einem Blockheizkraftwerk (BHKW) ist nur ein „Produkt“ vorhanden.
Für die Investition wird ein Kredit aufgenommen.
Als „Einnahmen“ zählt die vom BHKW erzeugte Energie, die eigengenutzt wird und darum wird keine Energie von extern bezogen und des weieren die ins Netz eingespeiste Energie, die vergütet wird.

Um die Investition bei den Kosten zu berücksichtigen, sollen die Investitionskosten über die Nutzungsdauer, z.B. über 15 Jahre als jährliche Fix-Kosten genommen werden.
Dazu kommen dann die variablen Kosten hauptsächlich Gas zum Betreiben des BHKWs.

Kann das so gemacht werden oder gibt es einen anderen Weg?

Freue mich auf Eure Rückmeldungen, Gruß Andy.