Tach,
in den AfA Tabellen findet man für Anhänger eine Nutzungsdauer von 11 Jahren.
Das ergibt eine jährliche Abschreibung für Abnutzung in Höhe von 9,09%.
Bei einem Anschaffungswert von 6500€ darfst du also 11mal 590€ absetzen. Ich lasse mal Cents und Rundungen weg.
Das ist bei Barkauf und Kreditkauf das Gleiche, nur hast du beim Kredit zusätzliche Kosten (Zinsen, Disagio,…), die dein Betriebsergebnis mindern.
Beim Leasing fällt die AfA weg, denn du hast keinen Anhänger gekauft.
Statt dessen sind die Leasingraten ganz normale Betriebsausgaben, die das Betriebseergebnis mindern.
Die Leasingfirmen sagen: Das ist voll super, da kann man richtig Steuern sparen!
Ich darf aber anmerken, dass man weniger Steuern bezahlt, weil man ganz real auch weniger verdient hat.
Und wenn am Ende die GuV sagt, dass mein Unternehmen 2018 1000€ weniger erwirtschaftet hat, dann bin ich der Letzte, der sich darüber freut, nun 378€ weniger Steuern zahlen zu müssen. Mir wären 1000€ mehr Ertrag schon lieber gewesen, echt jetzt, auch wenn mir davon am Ende nur 622€ geblieben wären.
Am Ende muss ich sagen, dass ich kein Freund des Leasings bin.
Ich mag es, Anlagegüter vom Verdienten zu bezahlen.
Es wäre natürlich blöd, eine super Maschine, mit der man 20.000€ im Jahr verdienen kann, nicht zu kaufen, weil man die 5000€ Zinsen scheut. Klaro. Sowas gibts aber nicht bei mir.