Abschreibung EDV-Software

Hallo liebe Wissenden ;o)

ich stehe mal wieder auf dem Schlauch. Angenommen ein Unternehmer kauf sich eine Software, die über 1.000 € kostet.
Wie wäre diese abzuschreiben?
Bei der Suche in diversen Büchern und auch im Internet bin ich auf zwei verschiedene Möglichkeiten gestoßen. Einmal fünf und einmal drei Jahre?! Was wäre hier denn nun richtig?

Vielen Dank für eure Meinungen

Darla

Link inside
Hi !

Die Frage wurde hier vor kurzem erst beantwortet

/t/software-in-einer-anlage-euer/4744600/3

BARUL76

.

Danke für die schnelle Antwort.
Hab das BMF-Schreiben auch gefunden, war mir allerdings nicht sicher, ob das noch aktuell ist. Bei solchen Sachen weiß man ja nie ;o)

Darla