Abschreibung eines Carports

Hallo,
Wie wird ein Carport, 2seitig offener Unterstand in Holzleichtbauweise zum zwischenlagern von Handelsware, abgeschrieben ?
Gelten da die gleichen langen Laufzeiten wie Betriebsgebäude ?? 20Jahre ?? Kann dann die Vorsteuer der Baustoffe entsprechend auch nur anteilig geltend gemacht werden ? D.h. bspw. 1/20 pro Jahr ??
Danke ! Peter

Hallo Peter,

ich kann dir nix genaues zur Abschreibungsdauer sagen, jedoch wird die VoSt immer direkt voll geltend gemacht. Der Abschreibungsbetrag bzw. die Anschaffungskosten sind dann Netto.

schau mal hier !

http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern/…

mfg David

Servus Peter,

grundsätzlich gilt - anders als bei Gebäuden im Sinn von § 7 Abs. 4 und 5 EStG - hier die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Sinnvoll (obwohl nicht vorgeschrieben) ist eine Anlehnung an die Amtliche AfA-Tabelle. Hier würde ich beim Carport auf 14 Jahre gehen - in der Tabelle „Hallen in Leichtbauweise“.

Die Vorsteuer ist in der Periode voll abziehbar, in der sie ausgegeben/aufgewendet wird. Es kann jedoch zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs gem. § 15a UStG kommen, wenn der Carport innerhalb von zehn Jahren (oder fünf, je nach Bauweise) nicht mehr zur Ausführung von Umsätzen oder zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen verwendet wird.

Schöne Grüße

MM