Guten Tag,
Abschreibung / GWG /wirtschaftlich zusammengehörig
Guten Tag,
ich habe eine etwas ausführlichere Frage zum Thema Abschreibung.
Hier nun meine Fragen:
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Wird beispielsweise ein Lautsprechersystem erworben 1.300 €, Kabel 100,- € und 2 Verstärker 150,- € und 250,- € so bilden diese meiner Meinung nach eine Einheit und ein Gesamtwirtschaftsgut, da jedes für sich höchstens hypothetisch allein nutzbar ist, denn aus Lautsprechern ohne Verstärker kommt genausowenig Musik wie aus einem Verstärker ohne Lautsprecher.
Wäre es hier nun zulässig den ersten Einkauf als „Musikanlage“ zu buchen und die späteren Zukäufe als Werterhöhung ?
(Die Teile sollen in diesem hypothetischen Beispiel nicht zeitgleich, sondern über einen Zeitrraum von 2 Monaten erworben worden sein) -
Wie sieht es aus wenn wenn Einzelteile erworben werden (z.B. ein Mischpult 250,- €, einen CD player 180,- € und ein Funkmikrofon 80,- €) und in eine Transportkiste 100,- € eingebaut werden ?
Würde hierdurch ein neues WG entstehen, welches als Gesamtbetrag „DJ-Case“ von 610,- € per Pool abzuschreiben wäre ?
Könnten diese Teile ggf. auch einfach als Werterhöhung den o.g. Teilen hinzugerechnet und dann als Summe „Musikanlage“ abgeschrieben werden oder müßte zwingend z.B. das Funkmikrofon als GWG abgeschrieben werden ?
Meine Meinung nach sind all diese Güter nur theoretisch selbständig nutzbar, weil der Geschäftszweck (abspielen von Musik) nur durch ein Zusammenwirken dieser (technisch aufeinander abgestimmten) WG erreicht werden kann.Somit bildet mMn die gesamte Musikanlage eine wirtschaftliche Einheit und somit ein neues WG, wodurch Zukäufe dann als Werterhöhung zu buchen wären. -
Angenommen es würden 2 baugleiche Geräte erworben habe (z.B. 2 gleiche Lichteffekte) von denen jeder 169,- € incl. Steuer kostet, sind diese über den Pool abzuschreiben oder (theoretisch ist ja jeder selbständig nutzbar) jeweils als GWG ?
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Viele Geswchäfte bieten 30 Tage Geld zurück Garantie. Wenn nun ein Gerät gekauft wird und innerhalb dieses Zeitraumes zurückgeben wird (Kaufpreisverrechnung auf Neukauf eines anderen Gerätes)wie wäre so etwas zu verbuchen ?
Danke für Eure Hilfe vorab