Abschreibung Pkw bei Verschrottung

Hallo,
wenn man einen gebraucht gekauften Pkw im Anschaffungsjahr verschrottet, kann er dann sofort komplett abgeschrieben und ausgebucht werden? Oder muss der Pkw über die geplante Nutzungsdauer abgeschrieben werden?
Vielen Dank für die Hilfe

Wenn der PKW gekauft wird, muss er ganz normal über das AV-Konto PKW eingebucht werden und auch über eine gewisse Nutzungsdauer (für gebrauchte KFZ zwischen 2 und 3 Jahren) im Anlagevermögen aktiviert werden.
Wenn das Auto dann z.B. 5 Monate später verschrottet wird, dann wird das KFZ zu diesem Zeitpunkt aus dem Anlagevermögen geschrieben, das heißt, bis zu diesem Tag wird die AfA berechnet und verbucht. Der Rest wird als Anlagenverlust ausgebucht.