Liebe wer-weiss-was Community, es geht um die Abschreibung von Sanierungskosten eines privaten Hauses , dass wir nunmehr vermieten und daher in der Einkommensteuererklärung angeben müssen.
Sachverhalt:
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Das Haus wurde 2015 gekauft (BJ1930 / zunächst vermietet mit Wohnrecht)
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Mieter dann später ausgezogen
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Immobilie erst dann grundlegend saniert um sie neu zu vermieten (neu Sanitär / neu Elektrik / neue Fenster / neue Heizung) – Summe knapp 70.000 Euro (mehr als 15% vom Anschaffungswert)
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Sanierung erfolgte mehr als 3 Jahre nach Kauf
Nun meine Frage:
Da die Sanierung erst 4 Jahre nach dem Kauf begann, würde ich die Kosten nicht mehr dem Kauf zurechnen, also nicht als Herstellungskosten mit 2% abschreiben, sondern einen kürzeren Abschreibungszeitraum ansetzen.
Ist das korrekt? Kann ich die Sanierungskosten (weil die 3 Jahre um sind) mit einem höheren Satz abschreiben (Bsp. 5%). Oder nur mit 2 % analog dem Gebäudepreis beim Kauf?
Vielen DANK für Eure Mühe und schönen Feiertag morgen