Abschreibung Regeln Immobilie Sanierung

Liebe wer-weiss-was Community, es geht um die Abschreibung von Sanierungskosten eines privaten Hauses , dass wir nunmehr vermieten und daher in der Einkommensteuererklärung angeben müssen.
Sachverhalt:

  •   Das Haus wurde 2015 gekauft (BJ1930 / zunächst vermietet mit Wohnrecht)
    
  •   Mieter dann später ausgezogen
    
  •   Immobilie erst dann grundlegend saniert um sie neu zu vermieten (neu Sanitär / neu Elektrik / neue Fenster / neue Heizung) – Summe knapp 70.000 Euro (mehr als 15% vom Anschaffungswert)
    
  •   Sanierung erfolgte mehr als 3 Jahre nach Kauf
    

Nun meine Frage:
Da die Sanierung erst 4 Jahre nach dem Kauf begann, würde ich die Kosten nicht mehr dem Kauf zurechnen, also nicht als Herstellungskosten mit 2% abschreiben, sondern einen kürzeren Abschreibungszeitraum ansetzen.
Ist das korrekt? Kann ich die Sanierungskosten (weil die 3 Jahre um sind) mit einem höheren Satz abschreiben (Bsp. 5%). Oder nur mit 2 % analog dem Gebäudepreis beim Kauf?

Vielen DANK für Eure Mühe und schönen Feiertag morgen

Schau mal hier, es hat Beispiele was Bauaufwand und was Erhaltungsaufwand (schnell abschreibbar) wäre.

MfG
duck313

Der Zeitraum der anschaffungsnahen Herstellungskosten ist zwar schon um (3 Jahre, 15 %), wenn aber eine umfassende Sanierung mit Standardanhebung in drei von vier Kernbereichen, dass sind Fenster, Elektro, Sanitär und Heizung, stattgefunden hat, dann sind das Herstellungskosten, egal wie lange der Kauf zurückliegt.

Standardanhebung wird nach einfacher, mittlerer, gehobener Standard beurteilt. Wenn du schon doppelverglaste Fenster drin hattest und wieder doppelverglaste Fenster einbaust, dann war das und bleibt das derselbe Standard.

Da jedoch der Standard jeweils nach dem Zeitpunkt der Herstellung des ursprünglichen Standards zu beurteilen ist, bleibt es schwierig. Da muss man in die Tabellen schauen, die gibt es in den Richtlinien zum Bewertungsgesetz.

Herstellungskosten sind abzuschreiben (Wohnimmobilie Baujahr 1930 mit 2 %), Erhaltungsaufwand kann sofort als Werbunngskosten angesetzt oder auf Antrag gleichmäßig über 2 bis 5 Jahre verteilt werden.