Hallo zusammen,
wenn man ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert, kann man die Sanierungskosten bekanntlich abschreiben. Wie ist es aber bei Gebäuden, die von der Stadt als „historisch wertvoll“ und „erhaltenswert“ deklariert wurden (aufgrund des Alters und/oder der Architektur)? Gilt hier ähnliches oder muss das Objekt zwingend in der entsprechenden Denkmalschutzliste stehen?
Vielen Dank, Alex