Abschreibung Sanierungskosten bei denkmalgeschützten Gebäude

Hallo zusammen,

wenn man ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert, kann man die Sanierungskosten bekanntlich abschreiben. Wie ist es aber bei Gebäuden, die von der Stadt als „historisch wertvoll“ und „erhaltenswert“ deklariert wurden (aufgrund des Alters und/oder der Architektur)? Gilt hier ähnliches oder muss das Objekt zwingend in der entsprechenden Denkmalschutzliste stehen?

Vielen Dank, Alex

Servus,

es muss für die 7i-Abschreibung

nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal

sein. Das muss durch eine Bescheinigung gem. § 7i Abs 2 EStG nachgewiesen werden - irgendwelche Listen, der häufig verwechselte Ensembleschutz usw. spielen keine Rolle.

Bekanntlich kann man beiläufig alle Erhaltungs- und Sanierungskosten bei vermieteten Gebäuden sei es als Werbungskosten (in einem Jahr oder auf mehrere Jahre verteilt) geltend machen oder auch, falls sie als Herstellungskosten zu betrachten sind, abschreiben.

Schöne Grüße

MM

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@Aprilfisch: Vielen Dank für das Feedback. Das hilft schon mal weiter.