Hallo,
angenommen, ein kleiner freiberuflicher Software-Entwickler möchte sich Software kaufen. Wie sieht es ganz allgemein mit der Abschreibung von Software aus? Der Software-Entwickler hat da so ein paar unterschiedliche Fälle:
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Er kauft das Programm „Wort 2009“ von der Fa. Kleinstweich für 149 Euro und benutzt es für die nächsten 5 Jahre.
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Er kauft für 149 Euro ein Programm in der Ausgabe 2009 für seine Minibuchhaltung und muss nächstes Jahr die Ausgabe 2010 wieder neu kaufen, weil er die Ausgabe 2009 nicht mehr verwenden kann.
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Er ist mit dem Programm „Wort 2009“ sehr zufrieden und kauft das leistungsfähigere Programm „Wort 2009 Extra Super toll spezial“ für 400 Euro.
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Und dann gibt es bei der Firma Kleinstweich für die Software-Entwickler das sogenannte MSDN-Abonnement. Da bekommt der besagte Software-Entwickler für 1500 Euros ein ganzes Jahr lang jeden Monat ein paar CDs/DVDs mit aller möglicher Software (alle Windows-Versionen, aktuelle Programme für die Erstellung von Software, die neuesten Informationen als CDs, usw.), mit der er seine eigene Software entwickeln und testen kann (und nur dafür sind diese MSDN-Versionen laut Lizenzbestimmungen vorsehen)!
Und wenn er nach dem ersten Jahr auch weiterhin monatlich neue CDs/DVDs haben will, muss er wieder 1500 Euro zahlen. Da die Geschäfte gut gehen, tut er das auch.
Wenn er sich allerdings nach dem 1. Jahr die 1500 Euros für die Aktualisierung nicht mehr leisten kann, darf er die bisher erhaltene Software laut Lizenzbestimmungen aber weiter nutzen.
- Außerdem würde der Software-Entwickler natürlich gerne wissen, wo sein Steuerberater denn die Antworten auf die Fragen finden würde.
Natürlich sind das alles nur rein hypothetische Fragen und kein Wunsch nach kostenloser Steuerberatung, weil der Software-Entwickler sowieso keine Windows-Software kaufen würde, sondern stattdessen lieber kostenlose Linux-Programme!