[EÜR] GWG-Liste oder direkt in den Aufwand

Hallo,

mal eine Frage zur praktischen Anwendung der neuen GWG-Regelung in einer EÜR für 2008.

Wenn ich EStG §6 Abs. 2 richtig verstehe, kommen selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 150€ zwar nicht in den jährlichen Sammelposten, wohl aber weiterhin auf das eigene Konto GWG, nur eben mit vollständiger Abschreibung im Jahr der Anschaffung.

Oder können die nun (wie früher die unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze) direkt auf ein Aufwandskonto gebucht werden und tauchen somit nicht mehr in Inventarliste etc. auf?

Ein Kollege meinte, letzteres sei sogar zwingend so, dafür würde er das Konto „Sonstiger Bürobedarf“ nutzen.

Zusatzfrage: wie sieht es mit Trivialsoftware aus? EStR zu §5 EStG R 5.5 legt in Nr. 1 ja die Grenze auf 410€ fest, aber das war ja in 2005 zu Zeiten der 410€-GWG-Grenze. Wurde diese auch auf 150€ angepasst?

Vielen Dank
und viele Grüße
Frank

GWG
Hi,

GWGs scheinen dich aber immer wieder zu beschäftigen…
/t/nutzungsdauer-von-gwgs/2921489/3

mal eine Frage zur praktischen Anwendung der neuen
GWG-Regelung in einer EÜR für 2008.

wobei die erst in 2009 zu erstellen ist und der Gesetzgeber macht gerne noch Änderungen auf den letzten Drücker

Wenn ich EStG §6 Abs. 2 richtig verstehe, kommen selbständig
nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 150€
zwar nicht in den jährlichen Sammelposten, wohl aber weiterhin
auf das eigene Konto GWG, nur eben mit vollständiger
Abschreibung im Jahr der Anschaffung.

Es gibt dafür keine gesetzliche Anordnung mehr, dass dieser Aufwand auf ein separates Konto zu buchen ist. Ich würde es aber trotzdem empfehlen, schon aus Transparenzgründen.

Oder können die nun (wie früher die unterhalb der
Geringfügigkeitsgrenze) direkt auf ein Aufwandskonto gebucht
werden und tauchen somit nicht mehr in Inventarliste etc. auf?

ja, die tauchen nicht mehr auf

Ein Kollege meinte, letzteres sei sogar zwingend so, dafür
würde er das Konto „Sonstiger Bürobedarf“ nutzen.

empfehlenswerter ist ein extra Konto, ist aber nur noch Geschmackssache.

Zusatzfrage: wie sieht es mit Trivialsoftware aus?

Software ist nicht selbständig nutzbar, deshalb kann es kein GWG sein.
/t/software-in-einer-anlage-euer/4744600/3

/t/software-unter-150-trotzdem-afa/4469891/3

/t/150-und-1000-grenze-bei-abschreibun/4635185

EStR zu §5
EStG R 5.5 legt in Nr. 1 ja die Grenze auf 410€ fest, aber das
war ja in 2005 zu Zeiten der 410€-GWG-Grenze. Wurde diese auch
auf 150€ angepasst?

Software ist kein GWG, also wirkt die Regelung weiter bis sie geändert in den Richtlinien steht.

Das BMF Schreiben vom 18.11.2005 zur Software
http://www.elektronische-steuerpruefung.de/bmf/schre…

http://www.hk24.de/share/hw_online/hw2006/artikel/19…

Wenn die Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1000 € betragen, werden diese in den Sonderposten GWG gebucht und auf insgesamt 5 Jahre abgeschrieben. Der Sammelposten ist gesetzlich vorgeschrieben § 6 Abs. 2a EStG.

http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtscha…

http://www.fibumarkt.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/Ger…

Schöne Grüße
C.

Hi Cirwalda,

vielen Dank (und Sternchen :smile: für Deine Antwort!

GWGs scheinen dich aber immer wieder zu beschäftigen…

Aber klar, sind ja auch ein spannendes Thema (wovon es noch einige andere gibt, gerade im Bereich der Steuerfragen :wink:

werden und tauchen somit nicht mehr in Inventarliste etc. auf?

ja, die tauchen nicht mehr auf

Dies würde dann zugleich bedeuten, dass für diese Güter kein Verwertungsnachweis mehr geführt werden muss?

EStG R 5.5 legt in Nr. 1 ja die Grenze auf 410€ fest, aber das
war ja in 2005 zu Zeiten der 410€-GWG-Grenze. Wurde diese auch
auf 150€ angepasst?

Software ist kein GWG, also wirkt die Regelung weiter bis sie
geändert in den Richtlinien steht.

Aber wenn die Regelung weiter wirkt - sie spricht doch explizit von 410 Euro, nicht von der im EStG definierten Grenze - dann müsste doch für Trivialprogramme bzw. eben auch „Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 410 Euro betragen“ die Regelung gelten.

Du schreibst aber:

Wenn die Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1000 €
betragen, werden diese in den Sonderposten GWG gebucht und auf
insgesamt 5 Jahre abgeschrieben. Der Sammelposten ist
gesetzlich vorgeschrieben § 6 Abs. 2a EStG.

Oder habe ich da was falsch verstanden?

Danke
und viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

werden und tauchen somit nicht mehr in Inventarliste etc. auf?

ja, die tauchen nicht mehr auf

Dies würde dann zugleich bedeuten, dass für diese Güter kein
Verwertungsnachweis mehr geführt werden muss?

sorry, keine Ahnung, ich beschäftige mich nur mit Steuerrecht…

EStG R 5.5 legt in Nr. 1 ja die Grenze auf 410€ fest, aber das
war ja in 2005 zu Zeiten der 410€-GWG-Grenze. Wurde diese auch
auf 150€ angepasst?

Software ist kein GWG, also wirkt die Regelung weiter bis sie
geändert in den Richtlinien steht.

Aber wenn die Regelung weiter wirkt - sie spricht doch
explizit von 410 Euro, nicht von der im EStG definierten
Grenze - dann müsste doch für Trivialprogramme bzw. eben auch
„Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als
410 Euro betragen“ die Regelung gelten.

ja, genau das wollte ich sagen

Du schreibst aber:

Wenn die Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1000 €
betragen, werden diese in den Sonderposten GWG gebucht und auf
insgesamt 5 Jahre abgeschrieben. Der Sammelposten ist
gesetzlich vorgeschrieben § 6 Abs. 2a EStG.

Das bezieht sich auf richtige (echte) GWG. Es bezog sich weniger auf deine Frage als auf die (meine) Überschrift „GWG“, denn ich recycle meine Artikel bei Gelegenheit. Wenn ich eine Recherche gemacht habe, dann schreibe ich auch, was mir dazu wichtig erscheint, damit ich es zusammenhabe und später wiederfinde.

Schöne Grüße
C.

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Hi Cirwalda,

danke für Deine nochmalige Antwort!

Dies würde dann zugleich bedeuten, dass für diese Güter kein
Verwertungsnachweis mehr geführt werden muss?

sorry, keine Ahnung, ich beschäftige mich nur mit
Steuerrecht…

Oh, dachte das gehöre dazu, da das FA schon oft eine Liste der Verwertungsnachweise für alle voll abgeschriebenen Güter des Anlagevermögens (inkl. GWGs der Vorjahre) forderte…

Das bezieht sich auf richtige (echte) GWG. Es bezog sich

Ok, mein Missverständnis :smile: danke!

Viele Grüße
Frank