Abschreibung von Software

Schönen guten Abend,

mal angenommen ein Herr M. aus W. betreibe eine Filmproduktion
und müsste nun neue Software anschaffen. Darunter befände
sich ein Officepaket (599€ x 4 Lizenzen) und eine Adobe
Creative Suite (2600€, 1 Lizenz). Über welche Dauer
könnte er diese Software abschreiben? Müsste das Office
Paket in den Pool der Güter zw. 101 und 1000 Euro und
entsprechend über 5 Jahre abgeschrieben werden?
Wo in der AfA-Liste müsste Hr. M. aus W. für
die Abschreibedauer der Creative Suite suchen?

Gruß,
Sebastian

Hallo.

Die Office-Pakete kommen in den Pool und die Software ist über 5 Jahre abzuschreiben.

Software GWG
Hi,

Software ist nicht selbständig nutzbar, deshalb ist es kein GWG.

siehe
/t/euer-gwg-liste-oder-direkt-in-den-aufwand/4754071/2

Schöne Grüße
C.