Schönen guten Abend,
mal angenommen ein Herr M. aus W. betreibe eine Filmproduktion
und müsste nun neue Software anschaffen. Darunter befände
sich ein Officepaket (599€ x 4 Lizenzen) und eine Adobe
Creative Suite (2600€, 1 Lizenz). Über welche Dauer
könnte er diese Software abschreiben? Müsste das Office
Paket in den Pool der Güter zw. 101 und 1000 Euro und
entsprechend über 5 Jahre abgeschrieben werden?
Wo in der AfA-Liste müsste Hr. M. aus W. für
die Abschreibedauer der Creative Suite suchen?
Gruß,
Sebastian